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Austrian Law Journal, Volume 1/2016
Page - 38 -
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Page - 38 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2016

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ALJ 1/2016 TranseuropĂ€ische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstromwegerecht 38 A. Planungsrechtliche Fragestellungen Die Möglichkeit der Ausweisung von Trassensicherungsgebieten ist ein Instrument des Planungs- rechts. Dies zeigt sich insbesondere am Aufbau seiner gesetzlichen Grundlage nach dem Ziel- Mittel-Schema: Um das Ziel der Freihaltung notwendiger GrundflĂ€chen zu erreichen, kann die Behörde das Mittel der Festlegung eines Trassensicherungsinstruments auf einem bestimmten Gebiet wĂ€hlen.115 Auch hier wird also die schon erwĂ€hnte „planerische Schicht“116 zwischen Gesetz und behördliche Einzelfallentscheidung gezogen. SpĂ€tere Individualakte der Behörden haben sich nach der planeri- schen Zonenfestlegung zu richten. Dies betrifft jedoch ausschließlich Bauverbote und -erlaubnisse am Gebiet; nicht prĂ€judiziert wird hingegen der spĂ€tere Leitungsbau. Dass ein Trassensiche- rungsgebiet festgelegt wurde, heißt also nicht, dass die betreffende FlĂ€che spĂ€ter auch einer TrassenfĂŒhrung zur VerfĂŒgung stehen muss.117 Damit scheidet etwa auch die Verpflichtung zu einer Strategischen UmweltprĂŒfung nach der SUP-Richtlinie aus, da die Trassensicherung nicht „den Rahmen fĂŒr die kĂŒnftige Genehmigung“ eines UVP-pflichtigen Vorhabens setzt (vgl Art 3 Abs 2 SUP-RL).118 Wie bei allen Planungsakten ist der Spielraum der Behörde verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig weit; um rechtsstaat- lichen Anforderungen zu genĂŒgen, ist also auch hier auf eine hinreichende Ausarbeitung, Be- handlung und Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen zu achten.119 Dieser Behördenspiel- raum ist jedoch erheblich enger als etwa bei der Erstellung eines FlĂ€chenwidmungsplans. Im Falle von Trassensicherungsgebieten dĂŒrfen nur GrundflĂ€chen einbezogen werden, durch deren Be- bauung eine erhebliche Erschwerung oder wesentliche Verteuerung des geplanten Leitungsbaus zu befĂŒrchten ist. Die Gestaltungsfreiheit der Behörde ist dadurch zweifellos eingeschrĂ€nkt, der Planungsakt weist eine starke konditionale PrĂ€gung auf. Angesichts der relativen Unkonkreti- siertheit des Vorhabens zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung schlĂ€gt das Pendel auf der „vielschichtigen und graduell abgestuften Skala unterschiedlich dichter rechtlicher Bindungen“, wie es GĂ€rditz120 beschreibt, nichtsdestotrotz in Richtung Planungsakt aus; von einem Konditio- nalprogramm, in dem der Entscheider nur retrospektiv ĂŒber die ErfĂŒllung eines gesetzlichen Tatbestandes abzusprechen hat, an den eine oder allenfalls auch mehrere mögliche Rechtsfolgen geknĂŒpft sein mögen, ist man schließlich weit entfernt. B. Kompetenzrechtliche Aspekte der Ausweisung von Trassenplanungsgebieten 1. Fachplanung im Starkstromwegerecht Mit der Ausweisung eines Trassenplanungsgebiets fĂŒr ein PCI schließt die zustĂ€ndige Infrastruk- turbehörde die Bodennutzung der betreffenden FlĂ€chen fĂŒr bestimmte Zwecke aus. Bei der Trassensicherung handelt es sich somit um ein Fachplanungsinstrument des Bundes. Raumpla- nerische Festlegungen sind am Gebiet des Starkstromwegerechts nichts Neues: Da die Stark- 115 Vgl § 14 Abs 1 E-InfrastrukturG. 116 Vgl oben Kapitel IV. 117 Vgl zur PrĂ€judizialitĂ€t von Trassenverordnungen gem § 3 Abs 1 HlG VfSlg 14.387/1995 sowie VwGH 16. 4. 2004, 2001/10/0156. 118 NĂ€her Nußbaumer, SUP – Strategische UmweltprĂŒfung, in Hauer/Nußbaumer (Hrsg), Österreichisches Raum- und Fachplanungsrecht (2006) 31 (36 ff). 119 Vgl etwa VfSlg 19.126/2010. 120 GĂ€rditz, EuropĂ€isches Planungsrecht 11.
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Austrian Law Journal Volume 1/2016
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2016
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2016
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
110
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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