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ALJ 1/2016 TranseuropÀische Netze: Staatliche Planung im österreichischen Starkstromwegerecht 38
A. Planungsrechtliche Fragestellungen
Die Möglichkeit der Ausweisung von Trassensicherungsgebieten ist ein Instrument des Planungs-
rechts. Dies zeigt sich insbesondere am Aufbau seiner gesetzlichen Grundlage nach dem Ziel-
Mittel-Schema: Um das Ziel der Freihaltung notwendiger GrundflÀchen zu erreichen, kann die
Behörde das Mittel der Festlegung eines Trassensicherungsinstruments auf einem bestimmten
Gebiet wÀhlen.115
Auch hier wird also die schon erwĂ€hnte âplanerische Schichtâ116 zwischen Gesetz und behördliche
Einzelfallentscheidung gezogen. SpÀtere Individualakte der Behörden haben sich nach der planeri-
schen Zonenfestlegung zu richten. Dies betrifft jedoch ausschlieĂlich Bauverbote und -erlaubnisse
am Gebiet; nicht prÀjudiziert wird hingegen der spÀtere Leitungsbau. Dass ein Trassensiche-
rungsgebiet festgelegt wurde, heiĂt also nicht, dass die betreffende FlĂ€che spĂ€ter auch einer
TrassenfĂŒhrung zur VerfĂŒgung stehen muss.117 Damit scheidet etwa auch die Verpflichtung zu
einer Strategischen UmweltprĂŒfung nach der SUP-Richtlinie aus, da die Trassensicherung nicht
âden Rahmen fĂŒr die kĂŒnftige Genehmigungâ eines UVP-pflichtigen Vorhabens setzt (vgl Art 3 Abs 2
SUP-RL).118
Wie bei allen Planungsakten ist der Spielraum der Behörde verhĂ€ltnismĂ€Ăig weit; um rechtsstaat-
lichen Anforderungen zu genĂŒgen, ist also auch hier auf eine hinreichende Ausarbeitung, Be-
handlung und Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen zu achten.119 Dieser Behördenspiel-
raum ist jedoch erheblich enger als etwa bei der Erstellung eines FlÀchenwidmungsplans. Im Falle
von Trassensicherungsgebieten dĂŒrfen nur GrundflĂ€chen einbezogen werden, durch deren Be-
bauung eine erhebliche Erschwerung oder wesentliche Verteuerung des geplanten Leitungsbaus
zu befĂŒrchten ist. Die Gestaltungsfreiheit der Behörde ist dadurch zweifellos eingeschrĂ€nkt, der
Planungsakt weist eine starke konditionale PrÀgung auf. Angesichts der relativen Unkonkreti-
siertheit des Vorhabens zum Zeitpunkt der Verordnungserlassung schlÀgt das Pendel auf der
âvielschichtigen und graduell abgestuften Skala unterschiedlich dichter rechtlicher Bindungenâ,
wie es GĂ€rditz120 beschreibt, nichtsdestotrotz in Richtung Planungsakt aus; von einem Konditio-
nalprogramm, in dem der Entscheider nur retrospektiv ĂŒber die ErfĂŒllung eines gesetzlichen
Tatbestandes abzusprechen hat, an den eine oder allenfalls auch mehrere mögliche Rechtsfolgen
geknĂŒpft sein mögen, ist man schlieĂlich weit entfernt.
B. Kompetenzrechtliche Aspekte der Ausweisung von Trassenplanungsgebieten
1. Fachplanung im Starkstromwegerecht
Mit der Ausweisung eines Trassenplanungsgebiets fĂŒr ein PCI schlieĂt die zustĂ€ndige Infrastruk-
turbehörde die Bodennutzung der betreffenden FlĂ€chen fĂŒr bestimmte Zwecke aus. Bei der
Trassensicherung handelt es sich somit um ein Fachplanungsinstrument des Bundes. Raumpla-
nerische Festlegungen sind am Gebiet des Starkstromwegerechts nichts Neues: Da die Stark-
115 Vgl § 14 Abs 1 E-InfrastrukturG.
116 Vgl oben Kapitel IV.
117 Vgl zur PrÀjudizialitÀt von Trassenverordnungen gem § 3 Abs 1 HlG VfSlg 14.387/1995 sowie VwGH 16. 4. 2004,
2001/10/0156.
118 NĂ€her NuĂbaumer, SUP â Strategische UmweltprĂŒfung, in Hauer/NuĂbaumer (Hrsg), Ăsterreichisches Raum- und
Fachplanungsrecht (2006) 31 (36 ff).
119 Vgl etwa VfSlg 19.126/2010.
120 GÀrditz, EuropÀisches Planungsrecht 11.
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Austrian Law Journal
Volume 1/2016
- Title
- Austrian Law Journal
- Volume
- 1/2016
- Author
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Editor
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Location
- Graz
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- Size
- 19.1 x 27.5 cm
- Pages
- 110
- Keywords
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Categories
- Zeitschriften Austrian Law Journal