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ALJ 2018 Elisabeth Staudegger 18
OA-Pflicht fĂŒr Abschlussarbeiten bzw Dissertationen vorzusehen, bleibt die UniversitĂ€t als Verord-
nungsgeber im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie verpflichtet, die grundrechtliche ZulÀssig-
keit der konkreten Bestimmung zu gewÀhrleisten.101 Die Argumentationslast wird so zusÀtzlich auf
die UniversitĂ€ten ĂŒberbĂŒrdet.
Schon der erste Anschein macht deutlich, dass eine âVeröffentlichungspflicht in einem öffentlich
zugĂ€nglichen Repositoriumâ zweifellos stĂ€rker in das grundrechtlich garantierte Urheberrecht der
AutorInnen eingreift, als das bisherige Modell. Will man die (grund-)rechtliche ZulÀssigkeit einer
entsprechenden Satzungsbestimmung untersuchen, ist zunÀchst das Vorhaben genau zu be-
schreiben.
1. Grundlegende Anforderungen an eine OA-Pflicht: Bestimmtheitsgebot
Recht, Gesetze wie Verordnungen, zu denen insb die Satzung einer UniversitÀt zÀhlt,102 muss
Zweck und Mittel eines Grundrechtseingriffs ausreichend erklÀren. Wollte man eine OA-Pflicht an
UniversitĂ€ten tatsĂ€chlich umsetzen, wĂ€re zunĂ€chst abzuklĂ€ren, was unter âOpen Accessâ konkret
verstanden wird und welches Modell verfolgt werden soll.
a. Open Access
Die technischen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie, vor allem die
Infrastruktur des Internet und der darauf aufsetzenden Dienste, wie insb das World Wide Web,
ermöglichen die Veröffentlichung und weltweite Verbreitung von digitalem Content jeglicher Art
zu vergleichsweise geringen Kosten auf unterschiedlichste Weise. âOpen Accessâ ist eine Bewe-
gung, die sich der möglichst umfassenden Dissemination wissenschaftlicher Ergebnisse auf digi-
talem Weg widmet.103 Unterschieden wird hier bekanntlich der sog âgrĂŒne Wegâ (PrimĂ€rveröf-
fentlichung traditionell in einem Fachverlag mit anschlieĂender ZurverfĂŒgungstellung in einem
offenen Repositorium) vom sog âgoldenen Wegâ (bei dem bereits die PrimĂ€rveröffentlichung frei
zugĂ€nglich ist); bekannt sind auch Zwischenlösungen, sog âhybrider Wegâ.104
In Ăsterreich hat sich insb der FWF als Unterzeichner der sog âBerliner Deklarationâ105 aus 2003
dazu bekannt, â[...] den freien und nachhaltigen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und
101 Es soll daran erinnert werden, dass VerstöĂe gegen Unionsrecht, SekundĂ€rrecht gleich wie GRC, der Republik
Ăsterreich zugerechnet werden und so Gegenstand der Staatshaftung sein können (dazu ausf K. Walter, Rechts-
fortbildung durch den EuGH. Eine rechtsmethodische Untersuchung ausgehend von der deutschen und franzö-
sischen Methodenlehre (2009) 107 ff (109) und 174 f mwN aus der Rsp des EuGH). Die ErlÀuterungen zur Charta
der Grundrechte, ABl C 2007/303, 17 (32), verweisen auf die Rsp (insb EuGH 13. 4. 2000, C-292/97, Kjell Karlsson
ua mwN), wonach die Mitgliedstaaten bei der DurchfĂŒhrung der unionsrechtlichen Regelungen auch die Erfor-
dernisse des Grundrechtsschutzes beachten mĂŒssen und erklĂ€ren dies wie folgt: âDiese in der Charta verankerte
Regel gilt natĂŒrlich sowohl fĂŒr die zentralen Behörden als auch fĂŒr die regionalen oder lokalen Stellen sowie fĂŒr die öf-
fentlichen Einrichtungen, wenn sie das Unionsrecht anwenden.â Kein Zweifel besteht schlieĂlich, dass die Staatsge-
walten inkl öffentlich-rechtlicher Körperschaften (wie eben die UniversitÀten) zu den Grundrechtsverpflichteten
zÀhlt (dazu statt aller Berka, Verfassungsrecht6 Rz 1248 ff).
102 Vgl § 19 Abs 1 UG.
103 Vgl zu den AnfÀngen der Open-Access-Bewegung zB die Informationen auf der Plattform https://open-access.net;
hier finden sich auch ausf Informationen ĂŒber GrĂŒnde fĂŒr und gegen das Modell (zuletzt abgefragt am 28. 5.
2018).
104 Zu den Details vgl https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/open-access-policy/ (zuletzt abgefragt am
28. 5. 2018).
105 https://openaccess.mpg.de/Berlin-Declaration (zuletzt abgefragt am 28. 5. 2018).
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Austrian Law Journal
Band 1/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2018
- Autor
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 68
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal