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Austrian Law Journal, Band 1/2018
Seite - 18 -
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ALJ 2018 Elisabeth Staudegger 18 OA-Pflicht fĂŒr Abschlussarbeiten bzw Dissertationen vorzusehen, bleibt die UniversitĂ€t als Verord- nungsgeber im Rahmen ihrer Rechtssetzungsautonomie verpflichtet, die grundrechtliche ZulĂ€ssig- keit der konkreten Bestimmung zu gewĂ€hrleisten.101 Die Argumentationslast wird so zusĂ€tzlich auf die UniversitĂ€ten ĂŒberbĂŒrdet. Schon der erste Anschein macht deutlich, dass eine „Veröffentlichungspflicht in einem öffentlich zugĂ€nglichen Repositorium“ zweifellos stĂ€rker in das grundrechtlich garantierte Urheberrecht der AutorInnen eingreift, als das bisherige Modell. Will man die (grund-)rechtliche ZulĂ€ssigkeit einer entsprechenden Satzungsbestimmung untersuchen, ist zunĂ€chst das Vorhaben genau zu be- schreiben. 1. Grundlegende Anforderungen an eine OA-Pflicht: Bestimmtheitsgebot Recht, Gesetze wie Verordnungen, zu denen insb die Satzung einer UniversitĂ€t zĂ€hlt,102 muss Zweck und Mittel eines Grundrechtseingriffs ausreichend erklĂ€ren. Wollte man eine OA-Pflicht an UniversitĂ€ten tatsĂ€chlich umsetzen, wĂ€re zunĂ€chst abzuklĂ€ren, was unter „Open Access“ konkret verstanden wird und welches Modell verfolgt werden soll. a. Open Access Die technischen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie, vor allem die Infrastruktur des Internet und der darauf aufsetzenden Dienste, wie insb das World Wide Web, ermöglichen die Veröffentlichung und weltweite Verbreitung von digitalem Content jeglicher Art zu vergleichsweise geringen Kosten auf unterschiedlichste Weise. „Open Access“ ist eine Bewe- gung, die sich der möglichst umfassenden Dissemination wissenschaftlicher Ergebnisse auf digi- talem Weg widmet.103 Unterschieden wird hier bekanntlich der sog „grĂŒne Weg“ (PrimĂ€rveröf- fentlichung traditionell in einem Fachverlag mit anschließender ZurverfĂŒgungstellung in einem offenen Repositorium) vom sog „goldenen Weg“ (bei dem bereits die PrimĂ€rveröffentlichung frei zugĂ€nglich ist); bekannt sind auch Zwischenlösungen, sog „hybrider Weg“.104 In Österreich hat sich insb der FWF als Unterzeichner der sog „Berliner Deklaration“105 aus 2003 dazu bekannt, „[...] den freien und nachhaltigen Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und 101 Es soll daran erinnert werden, dass VerstĂ¶ĂŸe gegen Unionsrecht, SekundĂ€rrecht gleich wie GRC, der Republik Österreich zugerechnet werden und so Gegenstand der Staatshaftung sein können (dazu ausf K. Walter, Rechts- fortbildung durch den EuGH. Eine rechtsmethodische Untersuchung ausgehend von der deutschen und franzö- sischen Methodenlehre (2009) 107 ff (109) und 174 f mwN aus der Rsp des EuGH). Die ErlĂ€uterungen zur Charta der Grundrechte, ABl C 2007/303, 17 (32), verweisen auf die Rsp (insb EuGH 13. 4. 2000, C-292/97, Kjell Karlsson ua mwN), wonach die Mitgliedstaaten bei der DurchfĂŒhrung der unionsrechtlichen Regelungen auch die Erfor- dernisse des Grundrechtsschutzes beachten mĂŒssen und erklĂ€ren dies wie folgt: „Diese in der Charta verankerte Regel gilt natĂŒrlich sowohl fĂŒr die zentralen Behörden als auch fĂŒr die regionalen oder lokalen Stellen sowie fĂŒr die öf- fentlichen Einrichtungen, wenn sie das Unionsrecht anwenden.“ Kein Zweifel besteht schließlich, dass die Staatsge- walten inkl öffentlich-rechtlicher Körperschaften (wie eben die UniversitĂ€ten) zu den Grundrechtsverpflichteten zĂ€hlt (dazu statt aller Berka, Verfassungsrecht6 Rz 1248 ff). 102 Vgl § 19 Abs 1 UG. 103 Vgl zu den AnfĂ€ngen der Open-Access-Bewegung zB die Informationen auf der Plattform https://open-access.net; hier finden sich auch ausf Informationen ĂŒber GrĂŒnde fĂŒr und gegen das Modell (zuletzt abgefragt am 28. 5. 2018). 104 Zu den Details vgl https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/open-access-policy/ (zuletzt abgefragt am 28. 5. 2018). 105 https://openaccess.mpg.de/Berlin-Declaration (zuletzt abgefragt am 28. 5. 2018).
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Austrian Law Journal Band 1/2018
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2018
Autor
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
68
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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