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Austrian Law Journal, Band 1/2019
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 4.0 license www.austrian-law-journal.at DOI:10.25364/01.6:2019.1.2 Fundstelle: Zoppel, Die Entlastungswirkung der hypothetischen Kausalität bei einer Unterlassung, ALJ 2019, 19–36 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/129). Die Entlastungswirkung der hypothetischen Kausalität bei einer Unterlassung Moritz Zoppel,* Wien Kurtzext: Die Kausalität wird im Schadenersatzrecht häufig mit der Hilfe von Annahmen geprüft. Ob diese Hypothesen für den Schädiger entlastend und damit haftungsbefreiend wirken können, ist seit langem umstritten. Das zeigt der Meinungsstand zur bekanntesten Form der hypothetischen Verursachung, der überholenden Kausalität. Weniger Beachtung wurde hingegen der – ebenso auf Annahmen aufbauenden – Kausalitätsprüfung einer Un- terlassung geschenkt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes soll dabei selbst das fiktive haftungsbegründende Verhalten eines hypothetischen Dritten den realen Schädiger von seiner Haftung befreien. Die Entscheidung wird zum Ausgangspunkt genommen, um die hypothetische Kausalität der Unterlassung näher zu untersuchen. Schlagworte: Kausalität; überholende Kausalität; Unterlassung; rechtmäßiges Alternativ- verhalten; Schadensberechnung; Entlastungswirkung; conditio sine qua non I. Einleitung Kann sich ein Schädiger gegenüber dem Geschädigten darauf berufen, dass der Schaden ohnehin in der Zukunft eingetreten wäre? Soll es dem A, der den Hund des B vergiftet hat, möglich sein, einer Haftung zu entgehen, weil C, noch bevor das tödliche Gift des A gewirkt hätte, das Tier er- schießt? Ist C verantwortlich, obwohl der Hund auch ohne sein Zutun am Gift des A gestorben wäre?1 Schwierigkeiten bei der Lösung von Rechtsproblemen mit hypothetischen Ursachen sind altbe- kannt.2 Nicht zuletzt die juristische Diskussion zu den Folgen von fehlerhaften Anlageberatungen hat gezeigt, dass der Problemkreis auch fernab von theoretischen Lehrbuchbeispielen von großem Interesse sein kann.3 Besonders die Frage nach der Entlastungswirkung eines bloß hypothetischen * Dr. Moritz Zoppel, LL.M. (Cambridge) ist Senior Lecturer am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien. 1 Heck, Grundriß des Schuldrechts (1929) 48; F. Bydlinski, Probleme der Schadensverursachung nach deutschem und österreichischen Recht (1964) 74 ff, 102; Deutsch, Haftungsrecht: Erster Band: Allgemeine Lehren (1976) 167 ff, 170 f; Gebauer, Hypothetische Kausalität und Haftungsgrund (2007) 1, 3, 14 zeigt, dass das klassische Lehrbuch- beispiel sehr deutlich an verschiedene Digestenstellen angelehnt ist. 2 Siehe dazu bereits Mommsen, Zur Lehre von dem Interesse (1855) 145 f; 155 FN 16; von Caemmerer, Das Problem der überholenden Kausalität im Schadenersatzrecht (1962) 3; Spindler, Kausalität im Zivil- und Wirtschaftsrecht, AcP 208 (2008) 283. 3 Könnte etwa nachgewiesen werden, dass der Anleger eine hypothetische Investition getätigt hätte, die ebenso wie die reale Investition zu einem Verlust geführt hätte, soll es nach manchen zu einer Schadensminderung oder gar
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Austrian Law Journal Band 1/2019
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2019
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
126
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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