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Austrian Law Journal, Band 1/2019
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ALJ 2019 Moritz Zoppel 24 durch hypothetische Kausalität sollte für die angesprochenen Kausalitätsfiguren deshalb nach denselben Kriterien beantwortet werden. Dieser Gleichlauf der Wertungen wird zwischen überho- lender Kausalität und rechtmäßigem Alternativverhalten von der überwiegenden Ansicht aner- kannt.30 In Anbetracht der engen Verknüpfung von rechtmäßigem Alternativverhalten und Kausa- lität der Unterlassung31 liegt es nahe, auch diese Konstellationen unter denselben Wertungsaspek- ten zu lösen. Selbstredend darf dabei der Blick auf die gezeigten Differenzen, den Zweck der über- tretenen Norm und das Kausalitätskonzept der Conditio sine qua non Formel nicht durch das Stre- ben nach Wertungseinheit abschweifen.32 IV. Lösungen des Problems der hypothetischen Kausalität A. Überholende Kausalität 1. Problemaufriss Die Reichweite der eingangs beschriebenen Entlastungswirkung ist zwar bei der überholenden Kausalität heftig umstritten, anders als die Kausalitätsprüfung der Unterlassung, stand jedoch die überholende Kausalität für Jahre im Zentrum der wissenschaftlichen Diskussion.33 Aufgrund der intensiven Beschäftigung der Lehre und Rechtsprechung mit diesem Kausalitätsproblem eignet sie sich als Referenzmodell. Die angesprochenen Grundwertungen, die auch für die Kausalitätsprü- fung bei der Unterlassung strukturbildend sind, können hier gut kenntlich gemacht werden. Bei der überholenden Kausalität führt ein Ereignis den Schaden real herbei, den später ein anderes Ereignis ebenfalls verursacht hätte.34 Der Schaden wäre demnach ohnehin eingetreten, weil eine hypothetische Ursache zum Tragen gekommen wäre.35 Der Unterschied zwischen der überholen- den und der, mit ihr oft verglichenen, kumulativen Kausalität besteht allein im Zeitmoment.36 Wäh- rend bei der kumulativen Kausalität beide Ereignisse den Schaden im selben Zeitpunkt herbeige- führt haben, löst bei der überholenden Kausalität das erste Ereignis den Schaden aus, das zweite Ereignis hätte aber später denselben Schaden verursacht, wenn das erste nicht zuvorgekommen überholenden Kausalität zu zählen; Geroldinger, Der mutwillige Rechtsstreit 111 betont eine enge Verwandtschaft, befürwortet aber dennoch eine Trennung. 30 Koziol, HPR I3Rz 8/69; ders, Grundfragen des Schadenersatzrechts 5/125 f, 7/29 f; ders, Rechtmäßiges Alternativ- verhalten – Auflockerung starrer Lösungsansätze, in FS Deutsch (1999) 179. Koziol geht daher konsequenterweise für den Bereich des rechtmäßigen Alternativverhaltens von einer Schadensteilung aus; vgl auch Karollus, Schutz- gesetzverletzung 391 f; Gebauer, Hypothetische Kausalität 221 ff; Riss, JBl 2004, 423 (430 ff); Niederländer, JZ 1959, 618; siehe aber Reischauer in Rummel, ABGB3 §1302 Rz 14a, der die Unterschiede zwischen rechtmäßigem Alter- nativverhalten und überholender Kausalität betont. 31 Dazu Koziol in FS Deutsch 179 (181); Karollus, Schutzgesetzverletzung 392 f. 32 Vgl nur Deutsch, Haftungsrecht/I 125 ff. 33 Siehe bereits den Überblick bei Deutsch, Haftungsrecht/I 168. 34 Karner in KBB5 §1302 Rz 9. 35 Vielfach wird aufgezeigt, dass in Wahrheit zwei hypothetische Ursachen bestehen. So etwa Schobel, JBl 2002, 771, insbesondere FN 9: konkret zu OGH 22.3.2001, 4 Ob 47/01t: Es lägen zwei hypothetische Ursachen vor, die jeweils den Schaden verursacht hätten, wenn es an der anderen Ursache gefehlt hätte; Apathy in FS Koziol 515; aA Wen- dehorst, Ausgleich und Anspruch 77 ff die, im Einklang mit der wohl hA in Deutschland, einen realen Schadensbe- griff vertritt. 36 F. Bydlinski, Probleme der Schadensverursachung 68; diesen Umstand erklärend Reischauer in Rummel, ABGB3 §1302 Rz 14. Er geht davon aus, dass schon der Standpunkt, dass ein bloßer Zeitunterschied eine Differenzierung der Haftung bei kumulativer und hypothetischer Kausalität nicht rechtfertigen könne, zu einer „schablonenhaften Betrachtung“ führe.
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Austrian Law Journal Band 1/2019
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2019
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
126
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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