Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 1/2019
Page - 24 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 24 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2019

Image of the Page - 24 -

Image of the Page - 24 - in Austrian Law Journal, Volume 1/2019

Text of the Page - 24 -

ALJ 2019 Moritz Zoppel 24 durch hypothetische KausalitĂ€t sollte fĂŒr die angesprochenen KausalitĂ€tsfiguren deshalb nach denselben Kriterien beantwortet werden. Dieser Gleichlauf der Wertungen wird zwischen ĂŒberho- lender KausalitĂ€t und rechtmĂ€ĂŸigem Alternativverhalten von der ĂŒberwiegenden Ansicht aner- kannt.30 In Anbetracht der engen VerknĂŒpfung von rechtmĂ€ĂŸigem Alternativverhalten und Kausa- litĂ€t der Unterlassung31 liegt es nahe, auch diese Konstellationen unter denselben Wertungsaspek- ten zu lösen. Selbstredend darf dabei der Blick auf die gezeigten Differenzen, den Zweck der ĂŒber- tretenen Norm und das KausalitĂ€tskonzept der Conditio sine qua non Formel nicht durch das Stre- ben nach Wertungseinheit abschweifen.32 IV. Lösungen des Problems der hypothetischen KausalitĂ€t A. Überholende KausalitĂ€t 1. Problemaufriss Die Reichweite der eingangs beschriebenen Entlastungswirkung ist zwar bei der ĂŒberholenden KausalitĂ€t heftig umstritten, anders als die KausalitĂ€tsprĂŒfung der Unterlassung, stand jedoch die ĂŒberholende KausalitĂ€t fĂŒr Jahre im Zentrum der wissenschaftlichen Diskussion.33 Aufgrund der intensiven BeschĂ€ftigung der Lehre und Rechtsprechung mit diesem KausalitĂ€tsproblem eignet sie sich als Referenzmodell. Die angesprochenen Grundwertungen, die auch fĂŒr die KausalitĂ€tsprĂŒ- fung bei der Unterlassung strukturbildend sind, können hier gut kenntlich gemacht werden. Bei der ĂŒberholenden KausalitĂ€t fĂŒhrt ein Ereignis den Schaden real herbei, den spĂ€ter ein anderes Ereignis ebenfalls verursacht hĂ€tte.34 Der Schaden wĂ€re demnach ohnehin eingetreten, weil eine hypothetische Ursache zum Tragen gekommen wĂ€re.35 Der Unterschied zwischen der ĂŒberholen- den und der, mit ihr oft verglichenen, kumulativen KausalitĂ€t besteht allein im Zeitmoment.36 WĂ€h- rend bei der kumulativen KausalitĂ€t beide Ereignisse den Schaden im selben Zeitpunkt herbeige- fĂŒhrt haben, löst bei der ĂŒberholenden KausalitĂ€t das erste Ereignis den Schaden aus, das zweite Ereignis hĂ€tte aber spĂ€ter denselben Schaden verursacht, wenn das erste nicht zuvorgekommen ĂŒberholenden KausalitĂ€t zu zĂ€hlen; Geroldinger, Der mutwillige Rechtsstreit 111 betont eine enge Verwandtschaft, befĂŒrwortet aber dennoch eine Trennung. 30 Koziol, HPR I3Rz 8/69; ders, Grundfragen des Schadenersatzrechts 5/125 f, 7/29 f; ders, RechtmĂ€ĂŸiges Alternativ- verhalten – Auflockerung starrer LösungsansĂ€tze, in FS Deutsch (1999) 179. Koziol geht daher konsequenterweise fĂŒr den Bereich des rechtmĂ€ĂŸigen Alternativverhaltens von einer Schadensteilung aus; vgl auch Karollus, Schutz- gesetzverletzung 391 f; Gebauer, Hypothetische KausalitĂ€t 221 ff; Riss, JBl 2004, 423 (430 ff); NiederlĂ€nder, JZ 1959, 618; siehe aber Reischauer in Rummel, ABGB3 §1302 Rz 14a, der die Unterschiede zwischen rechtmĂ€ĂŸigem Alter- nativverhalten und ĂŒberholender KausalitĂ€t betont. 31 Dazu Koziol in FS Deutsch 179 (181); Karollus, Schutzgesetzverletzung 392 f. 32 Vgl nur Deutsch, Haftungsrecht/I 125 ff. 33 Siehe bereits den Überblick bei Deutsch, Haftungsrecht/I 168. 34 Karner in KBB5 §1302 Rz 9. 35 Vielfach wird aufgezeigt, dass in Wahrheit zwei hypothetische Ursachen bestehen. So etwa Schobel, JBl 2002, 771, insbesondere FN 9: konkret zu OGH 22.3.2001, 4 Ob 47/01t: Es lĂ€gen zwei hypothetische Ursachen vor, die jeweils den Schaden verursacht hĂ€tten, wenn es an der anderen Ursache gefehlt hĂ€tte; Apathy in FS Koziol 515; aA Wen- dehorst, Ausgleich und Anspruch 77 ff die, im Einklang mit der wohl hA in Deutschland, einen realen Schadensbe- griff vertritt. 36 F. Bydlinski, Probleme der Schadensverursachung 68; diesen Umstand erklĂ€rend Reischauer in Rummel, ABGB3 §1302 Rz 14. Er geht davon aus, dass schon der Standpunkt, dass ein bloßer Zeitunterschied eine Differenzierung der Haftung bei kumulativer und hypothetischer KausalitĂ€t nicht rechtfertigen könne, zu einer „schablonenhaften Betrachtung“ fĂŒhre.
back to the  book Austrian Law Journal, Volume 1/2019"
Austrian Law Journal Volume 1/2019
Title
Austrian Law Journal
Volume
1/2019
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2019
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
126
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal