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Austrian Law Journal, Band 1/2019
Seite - 35 -
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Seite - 35 - in Austrian Law Journal, Band 1/2019

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ALJ 2019 Entlastungswirkung der hypothetischen KausalitĂ€t 35 gegen den naheliegenden Einwand ab, dass der GeschĂ€digte eine Kompensation fĂŒr einen Scha- den erhĂ€lt, den er bei rechtmĂ€ĂŸigem Verhalten ohnehin erlitten hĂ€tte. Nach einer weitvertretenen Ansicht sei es dem Grundsatz nach nicht zulĂ€ssig, dass dem wirklichen SchĂ€diger ein fiktiv begangenes Unrecht zugutekomme. Es ist von einem offenen Wertungswider- spruch die Rede, der durch eine Entlastungswirkung mit dem Verweis auf eine bloß hypothetische Verantwortlichkeit eines Dritten entstehen wĂŒrde.113 Nach Gebauer sei es ebenso naheliegend, eine Entlastung des SchĂ€digers, wegen hypothetisch bestehendem Versicherungsschutz anzuneh- men, wie aufgrund einer angenommenen Verantwortlichkeit eines Dritten. In beiden FĂ€llen dĂŒrfe es zu keiner Entlastung des realen SchĂ€digers kommen.114 Letztlich ist zumindest eine völlige Befreiung des real handelnden ErsttĂ€ters durch eine reine Fik- tion nur schwer mit der schadenersatzrechtlichen PrĂ€ventionsfunktion in Einklang zu bringen.115 Das Schadenersatzrecht soll einen Anreiz schaffen, SchĂ€digungen zu vermeiden und das Verhalten der Rechtsunterworfenen dahingehend zu steuern, sich an Verhaltensnormen zu halten. Dieses Ziel wird durch die Anerkennung einer gĂ€nzlichen Entlastungswirkung durch erdachte Handlungen Dritter nicht optimal erreicht werden. Im Ergebnis befindet man sich bei einer Verneinung der vollstĂ€ndigen Entlastungswirkung des SchĂ€digers durch das hinzugedachte Verhalten eines Dritten bei der KausalitĂ€t der Unterlassung im Einklang mit allen beschriebenen LösungsansĂ€tzen zur ĂŒberholenden KausalitĂ€t.116 Wollte man hingegen dem bloß gedachten Verhalten eines hypothetischen Dritten eine gĂ€nzliche Entlastungs- wirkung fĂŒr den realen SchĂ€diger zuerkennen, tĂ€te sich ein Wertungswiderspruch zur ĂŒberholen- den KausalitĂ€t auf. Es wĂŒrde in der Folge ein rein fiktives Verhalten bei der KausalitĂ€tsprĂŒfung der Unterlassung eine stĂ€rkere Entlastung des SchĂ€digers bewirken, als ein zweites wirkliches Ereignis bei der ĂŒberholenden KausalitĂ€t.117 VI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Der OGH hat in einer aktuellen Entscheidung118 die KausalitĂ€t einer Unterlassung verneint, weil der Schaden selbst bei pflichtgemĂ€ĂŸem Verhalten des SchĂ€digers eingetreten wĂ€re. Zur Entlastung fĂŒhrte jedoch letztlich das, als Reaktion hinzugedachte haftungsbegrĂŒndende Verhalten eines Drit- ten. Die Entscheidung wurde zum Ausgangspunkt genommen, um die Grenzen der Entlastungs- wirkung der hypothetischen KausalitĂ€t zu diskutieren. Die KausalitĂ€t einer Unterlassung wird durch das Hinzudenken des pflichtgemĂ€ĂŸen Verhaltens ge- prĂŒft. Als sinnvoll erweist es sich, diese weit gefasste PrĂŒfungshypothese einzuschrĂ€nken. Das Leit- 113 Röckrath, KausalitĂ€t, Wahrscheinlichkeit und Haftung 26; kritisch zu diesem BegrĂŒndungsmuster schon NiederlĂ€n- der, AcP 153 (1954) 41 (54). 114 Gebauer, Hypothetische KausalitĂ€t 387 f. 115 Vgl zum rechtmĂ€ĂŸigen Alternativverhalten Koziol in FS Deutsch 179 (185), der in diesem Zusammenhang den das Schadenersatzrecht mitbeherrschenden Gedanken der PrĂ€vention und der Sanktion nennt. Koziol plĂ€diert auch aus diesem Grund fĂŒr eine Schadensteilung, wenn bei rechtmĂ€ĂŸigem Alternativverhalten der Schaden nicht ein- getreten wĂ€re; schon dahingehend NiederlĂ€nder AcP 153 (1954), 41 (70 f); Hart/HonorĂ©, Causation in Law2 IXXX. 116 III.A.; statt vieler zum rechtmĂ€ĂŸigen Alternativverhalten und der ĂŒberholenden KausalitĂ€t: Koziol, Grundfragen des Schadenersatzrechts 7/29. 117 Vgl Koziol in FS Deutsch 179 (185); NiederlĂ€nder, JZ 1959, 617. 118 OGH 26.6.2017, 2 Ob 117/16v = EvBl 2017/155 (Zoppel).
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Austrian Law Journal Band 1/2019
Titel
Austrian Law Journal
Band
1/2019
Autor
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
126
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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