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ALJ 2021 Mobiliarsicherheiten 27
Formeln verwendet.15 Wohl auch vor diesem Hintergrund wird das Vorliegen einer
Beeinträchtigung der Grundfreiheiten im Hinblick auf die Nichtanerkennung von in anderen
Mitgliedstaaten wirksam begründeten Mobiliarsicherheiten nach ganz überwiegender
Ansicht bejaht.16
Dass die Grundfreiheiten auch im Bereich der Mobiliarsicherheiten zu beachten sind, ist
unstrittig. Wie Perner nämlich zu Recht betont, ist die „Prüfung des Privatrechts am Maßstab
der Grundfreiheiten nicht nur graue Theorie“.17 Dies gilt sowohl für materielles Privatrecht als
auch für Kollisionsrecht.18 Relevanz erlangt dieser Umstand insofern, als ein möglicher Verlust
einer Sicherheit – und damit eine mögliche Unionsrechtswidrigkeit – nur aus der
kombinierten Anwendung von (zwingenden) Kollisionsregeln (konkret: der Situs-Regel) und
zwingenden materiellrechtlichen Regeln (konkret: dem Publizitätserfordernis) resultiert.19
Betrachtet man nun etwa eine Sache, die mit deutschem Sicherungseigentum belastet ist, so
könnte das Zusammenwirken dieser beiden Normenkomplexe zu einer ungerechtfertigten
Beeinträchtigung von gleich mehreren verschiedenen Grundfreiheiten führen. Zu denken ist
dabei zunächst vor allem an die Warenverkehrsfreiheit: Da ein Transport der Sache über die
österreichische Grenze die Konsequenz haben würde, dass dem Gläubiger sein
Sicherungsrecht genommen wird, erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass diese vom
Schuldner nicht mehr für den grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden kann.20 Die
Ausübung der Warenverkehrsfreiheit wird durch die Nichtanerkennung des
Sicherungsrechtes jedenfalls „weniger attraktiv gemacht“. Selbiges könnte jedoch gleichzeitig
auch für die Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit gelten: Eine Bank, welche weiß, dass
ihr Kunde grenzüberschreitend tätig ist, kann ihre Leistungen uU nicht wie gewohnt anbieten
und so in ihrer Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt sein.21 Für einen
potentiellen Kreditnehmer bedeutet dies umgekehrt womöglich, dass ihm überhaupt kein
Kredit gewährt wird.22
Bei einer Nichtanerkennung von ausländischen Mobiliarsicherheiten besteht daher
grundsätzlich Rechtfertigungsbedarf in Bezug auf mehrere Grundfreiheiten.23 Da jedoch
15 Klamert, EU-Recht2 Rz 640; Ehlers in Ehlers, Europäische Grundrechte und Grundfreiheiten4 § 7 Rz 96. Vgl auch Kingreen in
Calliess/Ruffert (Hrsg), EUV/AEUV5 (2016) AEUV Art 36 Rn 41 ff.
16 Siehe nur Kieninger, ZEuP 2016, 203 mwN; Basedow, Der kollisionsrechtliche Gehalt der Produktfreiheiten im europäischen
Binnenmarkt: favor offerentis, RabelsZ 59 (1995) 42 ff; Czernich, ÖBA 2000, 1067 (1073); Röthel, Internationales Sachenrecht
im Binnenmarkt, JZ 2003, 1027 (1032); Schacherreiter, ZfRV 2005, 180; Diedrich, Warenverkehrsfreiheit, Rechtspraxis und
Rechtsvereinheitlichung bei internationalen Mobiliarsicherungsrechten, ZVglRWiss 104 (2005) 116 (123); Berner,
Wohlerworbene Rechte 345 ff; Zöchling-Jud in FS 200 Jahre ABGB 1782 mwN; Lurger/Melcher, Handbuch, Rz 6/22.
17 Perner, Grundfreiheiten, Grundrechte-Charta und Privatrecht (2013) 134.
18 Perner, Grundfreiheiten 139. Siehe auch Kieninger, Mobiliarsicherheiten im Europäischen Binnenmarkt (1996) 126.
19 Faber, ÖBA 2019, 405; Kieninger, Mobiliarsicherheiten 124. Vgl auch Roth in Eidenmüller/Kieninger, Future of Secured Credit
46 mwN.
20 Vgl Berner, Wohlerworbene Rechte 346 f; Lurger, IPRax 2019, 562.
21 Lurger, IPRax 2019, 562.
22 Berner, Wohlerworbene Rechte 347. Für weitere Beispiele vgl Heindler, ÖBA 2020, 401.
23 Siehe nur Wendehorst in Münchener Kommentar zum BGB XXII7 Art 43 EGBGB Rz 154 (Freiheit des Waren- und
Dienstleistungsverkehrs sowie des Kapitalverkehrs); in Bezug auf Österreich Schacherreiter, ZfRV 2005, 180 („Beschränkung
der Waren und/oder Kapitalverkehrsfreiheit“); Lurger/Melcher, Handbuch, Rz 6/22 (möglicher Verstoß gegen die
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Austrian Law Journal
Band 1/2021
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 1/2021
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 59
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal