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Fundstelle: Koziol, Ausgleich von Personenschäden. Rechtsvergleichende Anregungen für das Zusammenspiel von
Schadenersatz- und Versicherungsrecht, ALJ 2/2015, 186–195 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/48).
Ausgleich von Personenschäden
Rechtsvergleichende Anregungen für das Zusammenspiel
von Schadenersatz- und Versicherungsrecht
Helmut Koziol*, European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL)
Kurztext: Im Bereich der Personenschäden weisen die europäischen Rechtsordnungen recht un-
terschiedliche Ausgleichssysteme auf: Überwiegend verändern die Sozialleistungen nicht die scha-
denersatzrechtliche Zurechnung, da den Sozialversicherungsträgern gegen den Haftenden Rück-
griffsansprüche zustehen. Insbesondere in Skandinavien wird jedoch das Schadenersatzrecht
durch das Sozialversicherungsrecht verdrängt, sodass es zu einer weitgehenden Befreiung der ver-
antwortlichen Schädiger kommt. Diese Unterschiede scheinen einer Harmonisierung der Aus-
gleichssysteme in Europa entgegenzustehen, doch eine Überbrückung der Differenzen ist möglich.
Schlagworte: Haftpflichtversicherung; Personenschäden; Sozialversicherung; Rückgriffsrechte;
Zusammenspiel Schadenersatz- und Versicherungsrecht.
I. Einleitung
Bei rechtsvergleichenden Untersuchungen stößt man immer wieder auf nationale Lösungen
schadenersatzrechtlicher Fragen, die erstaunen und zunächst den Eindruck erwecken, wenig sachge-
recht zu sein. Im Zusammenhang mit Grundideen der jeweiligen Rechtsordnung und im Zusammen-
spiel mit anderen Rechtsinstituten, etwa dem Sozialversicherungsrecht, haben diese Lösungen jedoch
so manches gute Argument für sich. Überdies finden sich immer wieder in anderen Rechtsordnungen
zusätzliche Ansätze, die zur Weiterentwicklung einer bisher noch nicht überzeugenden Lösung
anregen und letztlich zu überraschenden, doch recht neuartigen Grundkonzepten des Zusammen-
spiels verschiedener Rechtsinstrumente führen. Das kann für die Fortentwicklung und Harmonisie-
rung des europäischen Schadenersatzrechts wertvolle Denkanstöße liefern, die auf breitere Zustim-
mung in den Mitgliedsländern der Europäischen Union stoßen können. Im Folgenden wird auf eine
auf rechtsvergleichenden Anregungen beruhende Idee für ein so manche Vorteile bietendes unge-
wohntes Zusammenspiel von Schadenersatz, Sozialversicherung und Haftpflichtversicherung bei
Personenschäden vorgestellt. Damit könnte ein Diskussionsbeitrag zur Überbrückung gravierender
Unterschiede in den nationalen europäischen Rechtsordnungen geleistet und ein Weg für eine
allseits akzeptierbare Harmonisierung gewiesen werden.1
* O. Univ.-Prof. i.R. Dr. DDr. h.c. Helmut Koziol ist Managing Director des European Centre of Tort and Insurance Law
(ECTIL). Der vorliegende Beitrag ist die erweiterte Fassung eines Vortrags, der am 9. 1. 2015 an der Universität Wien im
Rahmen der „Distinguished Lecture Series“ gehalten wurde.
1 Siehe dazu auch schon meine Concluding Remarks, in Koziol (Hrsg), Comparative Stimulations for Developing Tort Law
(2015) Topic I C.
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Austrian Law Journal
Band 2/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 100
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal