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Austrian Law Journal, Volume 2/2015
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Koziol, Ausgleich von PersonenschĂ€den. Rechtsvergleichende Anregungen fĂŒr das Zusammenspiel von Schadenersatz- und Versicherungsrecht, ALJ 2/2015, 186–195 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/48). Ausgleich von PersonenschĂ€den Rechtsvergleichende Anregungen fĂŒr das Zusammenspiel von Schadenersatz- und Versicherungsrecht Helmut Koziol*, European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL) Kurztext: Im Bereich der PersonenschĂ€den weisen die europĂ€ischen Rechtsordnungen recht un- terschiedliche Ausgleichssysteme auf: Überwiegend verĂ€ndern die Sozialleistungen nicht die scha- denersatzrechtliche Zurechnung, da den SozialversicherungstrĂ€gern gegen den Haftenden RĂŒck- griffsansprĂŒche zustehen. Insbesondere in Skandinavien wird jedoch das Schadenersatzrecht durch das Sozialversicherungsrecht verdrĂ€ngt, sodass es zu einer weitgehenden Befreiung der ver- antwortlichen SchĂ€diger kommt. Diese Unterschiede scheinen einer Harmonisierung der Aus- gleichssysteme in Europa entgegenzustehen, doch eine ÜberbrĂŒckung der Differenzen ist möglich. Schlagworte: Haftpflichtversicherung; PersonenschĂ€den; Sozialversicherung; RĂŒckgriffsrechte; Zusammenspiel Schadenersatz- und Versicherungsrecht. I. Einleitung Bei rechtsvergleichenden Untersuchungen stĂ¶ĂŸt man immer wieder auf nationale Lösungen schadenersatzrechtlicher Fragen, die erstaunen und zunĂ€chst den Eindruck erwecken, wenig sachge- recht zu sein. Im Zusammenhang mit Grundideen der jeweiligen Rechtsordnung und im Zusammen- spiel mit anderen Rechtsinstituten, etwa dem Sozialversicherungsrecht, haben diese Lösungen jedoch so manches gute Argument fĂŒr sich. Überdies finden sich immer wieder in anderen Rechtsordnungen zusĂ€tzliche AnsĂ€tze, die zur Weiterentwicklung einer bisher noch nicht ĂŒberzeugenden Lösung anregen und letztlich zu ĂŒberraschenden, doch recht neuartigen Grundkonzepten des Zusammen- spiels verschiedener Rechtsinstrumente fĂŒhren. Das kann fĂŒr die Fortentwicklung und Harmonisie- rung des europĂ€ischen Schadenersatzrechts wertvolle DenkanstĂ¶ĂŸe liefern, die auf breitere Zustim- mung in den MitgliedslĂ€ndern der EuropĂ€ischen Union stoßen können. Im Folgenden wird auf eine auf rechtsvergleichenden Anregungen beruhende Idee fĂŒr ein so manche Vorteile bietendes unge- wohntes Zusammenspiel von Schadenersatz, Sozialversicherung und Haftpflichtversicherung bei PersonenschĂ€den vorgestellt. Damit könnte ein Diskussionsbeitrag zur ÜberbrĂŒckung gravierender Unterschiede in den nationalen europĂ€ischen Rechtsordnungen geleistet und ein Weg fĂŒr eine allseits akzeptierbare Harmonisierung gewiesen werden.1 * O. Univ.-Prof. i.R. Dr. DDr. h.c. Helmut Koziol ist Managing Director des European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL). Der vorliegende Beitrag ist die erweiterte Fassung eines Vortrags, der am 9. 1. 2015 an der UniversitĂ€t Wien im Rahmen der „Distinguished Lecture Series“ gehalten wurde. 1 Siehe dazu auch schon meine Concluding Remarks, in Koziol (Hrsg), Comparative Stimulations for Developing Tort Law (2015) Topic I C.
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Austrian Law Journal Volume 2/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2015
Author
Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
100
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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