Seite - 247 - in Austrian Law Journal, Band 2/2015
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Fundstelle: Bydlinski, Replik auf Wolfgang Faber: Ergänzende Bemerkungen zum vereinbarten Eigentumsvor-
behalt und dessen „Wirksamkeit“, ALJ 2/2015, 247–249 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/52).
Replik auf Wolfgang Faber
Ergänzende Bemerkungen zum vereinbarten
Eigentumsvorbehalt und dessen „Wirksamkeit“
Peter Bydlinski*, Universität Graz
Kurztext: Der Ansicht von W. Faber, wonach der Eigentumsvorbehalt mangels gewohnheits-
rechtlicher Verfestigung eigentlich an mangelnder Publizität scheitern müsste, werden Grundsätze
des Eigentumserwerbs entgegengestellt. Vor allem wird gezeigt, dass es bei vereinbartem Eigen-
tumsvorbehalt keine Einigung über den Eigentumsübergang vor vollständiger Zahlung gibt, eine
solche Einigung aber für den (sofortigen) Erwerb durch den Käufer notwendig wäre. Ferner wird
für die Frage sensibilisiert, welche Ansprüche des Verkäufers durch den Vorbehalt gesichert
werden sollen.
Schlagworte: Eigentumsvorbehalt (Wirksamkeit, Reichweite); Sicherung durch Eigentumsvor-
behalt; Sicherung der Kaufpreisforderung.
I.
In seinem Beitrag „Eigentumsvorbehalt und Publizität. Zwischen wirtschaftlichem Bedürfnis
und dogmatischer Wertungskohärenz“ (ALJ 2/2015, 212, http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/
article/view/51) hat W. Faber den Eigentumsvorbehalt für das österreichische Recht unter teleo-
logischen und systematischen Gesichtspunkten umfassend in Frage gestellt. Er „rettet“ ihn
schließlich nur mithilfe einer gewohnheitsrechtlichen Grundlage. Welche Facetten des „Eigen-
tumsvorbehaltsrechts“ sich tatsächlich bereits gewohnheitsrechtlich verfestigt haben, wäre wohl
noch im Detail zu klären. Mir geht es heute aber um den vorgelagerten Teil von W. Fabers ausge-
sprochen tiefschürfender Untersuchung, und damit nicht zuletzt um die verschiedenen Facetten.
ME leidet die Analyse nämlich an dem Mangel einer klaren Umschreibung dessen, was mit dem
Kürzel „Eigentumsvorbehalt“ gemeint ist oder davon erfasst sein könnte. Wenn ich es recht ver-
stehe, fokussiert W. Faber den Blick auf die Sicherung der (restlichen) Kaufpreisforderung. Bis
dahin ist es allerdings ein weiter Weg.
* o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski ist Professor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privat-
recht der Universität Graz.
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Austrian Law Journal
Band 2/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 100
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal