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Austrian Law Journal, Band 2/2015
Seite - 249 -
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ALJ 2/2015 Replik auf Wolfgang Faber 249 gen Vertrauens Dritter; und damit besteht zugleich kein hinreichender Grund dafür, die verein- barte Sicherung der Restkaufpreisforderung als aus Publizitätsgründen unwirksam anzusehen. V. Zusammenfassend: Die Wirksamkeit „des Eigentumsvorbehalts“ ergibt sich schlicht daraus, dass der Verkäufer sein Eigentum an der Sache (noch) nicht auf den Käufer übertragen hat. Ein „vor- zeitiger“ Eigentumserwerb des Käufers lässt sich keinesfalls begründen, da die gesetzlichen Voraus- setzungen dafür schlicht nicht erfüllt sind. Damit kann der Verbleib des Eigentums beim Verkäu- fer (bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung) auch nicht an mangelnder Publizität scheitern. Doch auch die Zulässigkeit einer „erweiterten Sicherung“ des Verkäufers (hinsichtlich seines Kaufpreis- anspruchs) dürfte mE durchaus systemgerecht, nämlich unter Mitbeachtung des Vertrauens- schutzes Dritter (und dessen Grenzen), begründbar sein, ohne dass es einer Berufung auf – nahezu immer unsicheres – Gewohnheitsrecht bedürfte.
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Austrian Law Journal Band 2/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
100
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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