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ALJ 2/2015 Replik auf Wolfgang Faber 249
gen Vertrauens Dritter; und damit besteht zugleich kein hinreichender Grund dafür, die verein-
barte Sicherung der Restkaufpreisforderung als aus Publizitätsgründen unwirksam anzusehen.
V.
Zusammenfassend: Die Wirksamkeit „des Eigentumsvorbehalts“ ergibt sich schlicht daraus, dass
der Verkäufer sein Eigentum an der Sache (noch) nicht auf den Käufer übertragen hat. Ein „vor-
zeitiger“ Eigentumserwerb des Käufers lässt sich keinesfalls begründen, da die gesetzlichen Voraus-
setzungen dafür schlicht nicht erfüllt sind. Damit kann der Verbleib des Eigentums beim Verkäu-
fer (bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung) auch nicht an mangelnder Publizität scheitern. Doch
auch die Zulässigkeit einer „erweiterten Sicherung“ des Verkäufers (hinsichtlich seines Kaufpreis-
anspruchs) dürfte mE durchaus systemgerecht, nämlich unter Mitbeachtung des Vertrauens-
schutzes Dritter (und dessen Grenzen), begründbar sein, ohne dass es einer Berufung auf – nahezu
immer unsicheres – Gewohnheitsrecht bedürfte.
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Austrian Law Journal
Band 2/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 100
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal