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Austrian Law Journal, Band 2/2015
Seite - 260 -
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ALJ 2/2015 Die Rule of Law im Völker- und im Europarecht – aktuelle Probleme 260 - Erstens, dass die Unionsrechtsakte die im Primärrecht festgelegten Grundwerte und Grundregeln der Unionsverfassung einhalten müssen; und - zweitens, dass ein wirksamer Zugang zu einer unabhängigen Rechtsschutzinstanz gegen Maßnahmen der Union zur Verfügung stehen muss. Beiden Seiten dieses Rechtsstaatlichkeitsgrundsatzes, der in der Union positivrechtlich verwirk- licht ist, werden wir heute noch mehrfach begegnen. Im Sinne eines umfassend verstandenen Begriffs der Rule of Law geht es bei den nun folgenden Betrachtungen aus verschiedenen Blick- winkeln immer wieder um Institutionen, Prozesse und auch materielle Standards. Mit der eingangs getroffenen Feststellung zur EU als Rechtsstaatsunion ist aber jedenfalls nicht schon ein gedachtes Ende der Integrationsgeschichte erreicht. Nicht einmal dann, wenn man so wie ich an der mehrere Jahre dauernden Entstehung des Vertrags von Lissabon beteiligt war und bei seinem Inkrafttreten auf Jahrzehnte hinaus keine weiteren Vertragsänderungen mehr als erforderlich, geschweige denn als wünschenswert ansah. Gegenwärtig sieht sich die Europäische Union nämlich in mehrfacher Hinsicht neuerlich mit Aufgaben konfrontiert, deren Bewältigung ganz wesentlich auch ihre Hauptorgane in Anspruch nimmt und welche die wechselseitigen Bezie- hungen zwischen diesen sowie jene zwischen Union und Mitgliedstaaten insgesamt gehörig stra- pazieren und auf die Probe stellen. II. Vier thematische Schwerpunkte Lassen Sie mich daher anhand von vier Beispielen und aktuellen Schwerpunkten meines Arbeits- bereichs als Praktiker veranschaulichen, wie die Europäische Union des 21. Jahrhunderts bemüht ist, sich diesen Problemen in Bezug auf das Zustandekommen und die Anwendung ihres Rechts zu stellen; sie lauten: 1. Wahrung der Grundwerte und der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten; 2. Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK); 3. Sicherung einer wirksamen und leistungsfähigen Gerichtsbarkeit; 4. Gewährleistung angemessener demokratischer Mitbestimmung auf allen Stufen der Recht- setzung. Die genannten Projekte repräsentieren in passender Weise auch vier ganz unterschiedliche Ent- wicklungsstadien: Nur in Bezug auf die Grundwerte sind bisher konkrete Teilerfolge und Verbes- serungen gelungen, der EMRK-Beitritt hat jüngst einen deutlichen Rückschlag hinnehmen müssen, die Gerichtsreform konnte nach Überwindung einer echten Blockade vor Kurzem durch einen poli- tischen Kompromiss der Mitgliedstaaten im Rahmen des Rates hoffentlich wieder flottgemacht werden und ein Fortschritt beim Dauerthema Demokratiedefizit wird demnächst im Zuge von Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Europäischer Kommission über eine neue Interinstitu- tionelle Vereinbarung (IIV) „Bessere Rechtsetzung“ bzw überhaupt erst in einer zukünftigen Ände- rung der Gründungsverträge ihren Niederschlag finden können. Also noch recht viel „unfinished business“ und „work in progress“.
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Austrian Law Journal Band 2/2015
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2015
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
100
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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