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ALJ 2/2015 Andreas J. Kumin 267
tertiäre Rechtsakte, welche die Kommission in ihre Vorschläge für Basisrechtsakte, die im Gesetz-
gebungsverfahren beschlossen werden mĂĽssen, einbaut.18
Auf den ersten Blick wurde mit dem Vertrag von Lissabon also zwar ein ausgeklĂĽgeltes und mit
den nötigen „checks and balances“ ausgerüstetes System der Rechtsetzung unter Beteiligung
jeweils durch demokratische Wahlen legitimierter oder durch Sachverstand qualifizierter Vertre-
terInnen der Bevölkerungen und der Verwaltungen geschaffen. Und doch fehlt es – wie die in den
Medien ausgeschlachteten notorischen Fälle zeigen – an unfehlbaren Kriterien und Filtern, mit
denen die jeweils am besten geeignete Ebene einer Regelung ĂĽber die Energieeffizienz von GlĂĽh-
birnen oder Staubsaugern oder ĂĽber die Hygienevorschriften fĂĽr steirische Brettljausen und
spanisches Olivenöl – um nur zwei Beispiele zu nennen – eruiert werden könnte.
III. Schluss
Ich bin selbstverständlich weit davon entfernt, anderen unreflektiert nachzureden, dass die EU
krank – wenn nicht sogar unheilbar – sei. Ich möchte aber die heute kurz umrissenen Problembe-
reiche doch als Krisen im klassischen Sinne verstanden wissen: als Wendepunkte zum Guten und
als Chancen, eine weitere Verbesserung fĂĽr die in der Union lebenden Menschen zu erreichen.
Und so stellen sie auch einen vielleicht sogar willkommenen Anlass für die Europäische Union
dar, die eigene Legitimität und Daseinsberechtigung als „Union des Rechts“ noch weiter zu stärken.
Ich werde die Gelegenheit haben, dazu einerseits in meiner Rolle als Praktiker in der Rechtsbera-
tung eines mittlerweile bereits 20-jährigen Mitgliedstaates einen bescheidenen Beitrag zu leisten
und andererseits Dank meiner Tätigkeit an der hiesigen Fakultät diesen Weg auch aus der Sicht
der Wissenschaft und Forschung kritisch zu beobachten, zu begleiten und zu vertiefen. Gleichzeitig
wird das Funktionieren der Organe und Institutionen der EU in rechtsstaatlicher Hinsicht einen
ständigen Schwerpunkt meines Unterrichts bilden, den ich meinen Studentinnen und Studenten
angedeihen lassen will. Dieser vielseitigen, persönlich bereichernden, aber auch herausfordernden
Aufgabe stelle ich mich mit Freude, Enthusiasmus und Energie, und ich freue mich schon darauf,
dabei eng mit meinen Kolleginnen und Kollegen am Institut sowie an der Fakultät zusammenzu-
arbeiten.
18 Siehe zuletzt Mitteilung des EU-Ausschusses des BR 31/MT-BR/2015, angenommen auf der Tagung vom 11. 6. 2015,
sowie Mitteilungen des EU-Ausschusses des BR 21/MT-BR/2013 vom 3. 12. 2013 sowie des Ständigen Unteraus-
schusses des NR in Angelegenheiten der Europäischen Union 1/MTEU vom 4. 12. 2013.
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Buch Austrian Law Journal, Band 2/2015"
Austrian Law Journal
Band 2/2015
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2015
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2015
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 100
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal