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Austrian Law Journal, Volume 2/2015
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ALJ 2/2015 Andreas J. Kumin 267 tertiäre Rechtsakte, welche die Kommission in ihre Vorschläge für Basisrechtsakte, die im Gesetz- gebungsverfahren beschlossen werden müssen, einbaut.18 Auf den ersten Blick wurde mit dem Vertrag von Lissabon also zwar ein ausgeklügeltes und mit den nötigen „checks and balances“ ausgerüstetes System der Rechtsetzung unter Beteiligung jeweils durch demokratische Wahlen legitimierter oder durch Sachverstand qualifizierter Vertre- terInnen der Bevölkerungen und der Verwaltungen geschaffen. Und doch fehlt es – wie die in den Medien ausgeschlachteten notorischen Fälle zeigen – an unfehlbaren Kriterien und Filtern, mit denen die jeweils am besten geeignete Ebene einer Regelung über die Energieeffizienz von Glüh- birnen oder Staubsaugern oder über die Hygienevorschriften für steirische Brettljausen und spanisches Olivenöl – um nur zwei Beispiele zu nennen – eruiert werden könnte. III. Schluss Ich bin selbstverständlich weit davon entfernt, anderen unreflektiert nachzureden, dass die EU krank – wenn nicht sogar unheilbar – sei. Ich möchte aber die heute kurz umrissenen Problembe- reiche doch als Krisen im klassischen Sinne verstanden wissen: als Wendepunkte zum Guten und als Chancen, eine weitere Verbesserung für die in der Union lebenden Menschen zu erreichen. Und so stellen sie auch einen vielleicht sogar willkommenen Anlass für die Europäische Union dar, die eigene Legitimität und Daseinsberechtigung als „Union des Rechts“ noch weiter zu stärken. Ich werde die Gelegenheit haben, dazu einerseits in meiner Rolle als Praktiker in der Rechtsbera- tung eines mittlerweile bereits 20-jährigen Mitgliedstaates einen bescheidenen Beitrag zu leisten und andererseits Dank meiner Tätigkeit an der hiesigen Fakultät diesen Weg auch aus der Sicht der Wissenschaft und Forschung kritisch zu beobachten, zu begleiten und zu vertiefen. Gleichzeitig wird das Funktionieren der Organe und Institutionen der EU in rechtsstaatlicher Hinsicht einen ständigen Schwerpunkt meines Unterrichts bilden, den ich meinen Studentinnen und Studenten angedeihen lassen will. Dieser vielseitigen, persönlich bereichernden, aber auch herausfordernden Aufgabe stelle ich mich mit Freude, Enthusiasmus und Energie, und ich freue mich schon darauf, dabei eng mit meinen Kolleginnen und Kollegen am Institut sowie an der Fakultät zusammenzu- arbeiten. 18 Siehe zuletzt Mitteilung des EU-Ausschusses des BR 31/MT-BR/2015, angenommen auf der Tagung vom 11. 6. 2015, sowie Mitteilungen des EU-Ausschusses des BR 21/MT-BR/2013 vom 3. 12. 2013 sowie des Ständigen Unteraus- schusses des NR in Angelegenheiten der Europäischen Union 1/MTEU vom 4. 12. 2013.
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Austrian Law Journal Volume 2/2015
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2015
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2015
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
100
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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