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Austrian Law Journal, Band 2/2017
Seite - 79 -
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ALJ 2/2017 Der digitalisierte Forscher 79 gesetz72 und das Informationssicherheitsgesetz,73 die – freilich lediglich punktuell – besondere ein- fachgesetzliche Informationsrechte verleihen. IV. … zum digital evaluierten Forscher Die gesetzlich gebotene Evaluierung der Leistungen der Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals in Forschung und Lehre erfordert diese betreffende Informationen. Stehen diese Informationen auch in digitaler Form zur Verfügung, ist die Evaluierung des akademischen Forschers mitunter eine digital abgestützte. § 14 Universitätsgesetz 200274 ordnet die Evaluierung des gesamten Leistungsspektrums der öffentlichen Universitäten im Rahmen eines einzurichtenden Qualitätsmanagementsystems zur Leistungs- und Qualitätssicherung an. Gegenstand der Evaluierung, die nach fachbezogenen internationalen Standards zu erfolgen hat, sollen insb die Leistungen der Angehörigen des wis- senschaftlichen Universitätspersonals in Forschung und Lehre sein. § 14 Universitätsgesetz 2002 und die zu seiner Durchführung ergehenden Satzungen der öffentli- chen Universitäten sind Bausteine der äußeren Ordnung der wissenschaftlichen Forschung und Lehre. Sie beziehen sich auf die Angehörigen des wissenschaftlichen Universitätspersonals und ihre zentralen Tätigkeiten und sind damit als einem besonderen öffentlichen Interesse – einer näher zu definierenden „Qualität“ wissenschaftlicher Forschung und Lehre – dienende besondere Gesetze zu qualifizieren. Als solche sind sie „wissenschaftsadäquat“, präziser: „fachwissen- schaftsadäquat“, auszugestalten. Dies gilt insb für Vorschriften, die Ziele, Kriterien, Verfahren und Kontrolle der Evaluierung der Leistungen des wissenschaftlichen Universitätspersonals in For- schung und Lehre betreffen. Die Rechtswissenschaft zeichnet sich durch ihren Erkenntnisgegenstand – je nach Rechtsmaterie innerstaatliches, europäisches und/oder internationales „Recht“ – und die diesen betreffende Rechtsdogmatik aus. Dies hat gewisse Eigengesetzlichkeiten rechtswissenschaftlicher Forschung – nicht nur in Österreich, sondern europaweit – im Vergleich zu anderen Fachwissenschaften her- vorgebracht. Diese Eigengesetzlichkeiten kommen zum einen in Besonderheiten zum Ausdruck, die die Publikationstätigkeit betreffen. Monographien und Kommentarliteratur, aber auch Beiträ- gen in Fachzeitschriften und Sammelbänden wird hohe Bedeutung beigemessen. Dagegen exis- tieren nur wenige rein elektronische und unter diesen kaum offene Publikationsmedien. Eine Klassifizierung von Zeitschriften erfolgt nicht. Zum anderen stützt sich die Messung rechtswis- senschaftlicher Forschungsleistungen nach wie vor auf eine qualitative Beurteilung, insb durch Herausgeber oder Schriftleiter von Publikationsmedien oder durch Gutachter in Habilitations- verwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur LGBl 1988/73 idF LGBl 2015/59; Gesetz vom 26. 6. 1990 über die Erteilung von Auskünften (Stmk Auskunftspflichtgesetz) LGBl 1990/73 idF LGBl 2013/87; Gesetz vom 16. 11. 1988 über die Auskunftspflicht der Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindever- bände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper (Tir Auskunftspflichtgesetz) LGBl 1989/4 idF LGBl 2012/150; Vbg Gesetz über die Auskunftserteilung in der Verwaltung des Landes und der Gemeinden LGBl 1989/17 idF LGBl 2013/44; und Gesetz über die Auskunftspflicht (Wr Auskunftspflichtgesetz) LGBl 1999/29 idF LGBl 2013/33. 72 § 1 Z 1 iVm § 4 Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen über die Umwelt (Umweltinformationsgesetz – UIG) BGBl 1993/495 idF BGBl I 2015/95. 73 § 3 Abs 1 Z 2 Bundesgesetz über die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen zur sicheren Verwendung von Informationen (Informationssicherheitsgesetz – InfoSiG) BGBl I 2002/23 idF BGBl I 2006/10. 74 Siehe dazu ErläutRV 1134 BlgNR 21. GP 75.
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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