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Austrian Law Journal, Band 2/2017
Seite - 86 -
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ALJ 2/2017 Stefan Storr 86 Die Universitäten, Forschungsorganisationen und wissenschaftliche Institutionen sind die zentra- len Schlüsselstellen dieser neuen Gesellschaft: Sie tragen das theoretische Wissen zusammen und werten es aus. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind die Schlüssel der Wissens- gesellschaft. B. Die wissensbasierte Wirtschaft – die Lissabon-Strategie 2000 Die Wissensgesellschaft ist Realität: Der Europäische Rat hat in der Lissabon-Strategie 20003 die Herausforderungen einer neuen wissensbasierten Wirtschaft erkannt und den Aufbau von Wissens- infrastrukturen als „klares strategisches Ziel“ definiert. Es sollte ein europäischer Forschungsraum geschaffen werden. Mit einem „äußerst leistungsfähige[n] transeuropäischen Hochgeschwindigkeits- netz für elektronische wissenschaftliche Mitteilungen“ sollten Forschungseinrichtungen und Universi- täten sowie wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Zentren und, schrittweise, auch Schu- len miteinander verbunden werden. Außerdem sollten sich Europas Bildungs- und Ausbildungs- systeme auf den Bedarf der Wissensgesellschaft einstellen und es sollte einen breiteren Zugang zum Wissen geben. Die Europäische Union sollte die wettbewerbsfähigste und dynamischste Wissensgesellschaft der Welt werden. C. Die Digitalisierung als das technische Rückgrat der Wissensgesellschaft Die Digitalisierung ist das technische Rückgrat der Wissensgesellschaft. Die Digitalisierung von Daten und die moderne Kommunikationsinfrastruktur ermöglichen die Bereitstellung, die Suche, den sehr schnellen Transport und die Verarbeitung einer großen Masse an Daten. Sie erlaubt die Speicherung von großen Datenmengen auch auf anderen Computern (Cloudcom- puting), sogar die Nutzung fremder Computer.4 Sie ermöglicht den Umgang mit Masseninforma- tionen und ist die technische Grundlage für die Einbeziehung einer Vielzahl von Akteuren. Erst durch die Digitalisierung können leistungsfähige Forschernetzwerke entstehen, länderübergrei- fend, gar global zusammenarbeiten, Daten gewinnen und austauschen. Die Digitalisierung ist die technische Voraussetzung, um Informationen als Steuerungsmittel intensiv einsetzen zu können. In der Tat übt der moderne Staat seine Hoheitsgewalt nicht mehr nur durch Regeln, Zwang und ökonomische Kompetenz aus, sondern auch durch Informationen, die er zunächst sammelt, auswertet und dann durch Aufklärung, Warnung und Empfehlung ver- öffentlicht, wodurch er Steuerungsergebnisse erzielt, die er durch Gebote und Verbote nicht erzielen würde.5 Es gibt noch viele weitere Phänomene. Fest steht: Die Digitalisierung und gesellschaftliche, wirt- schaftliche und wissenschaftliche Entwicklungen aufgrund der Digitalisierung ändern unser Um- feld und uns in vielerlei Hinsicht. Was den digitalisierten Forscher selbst betrifft, ist seine Welt nicht nur die der Wissenschaft, auch andere Lebenssphären sind durch Digitalisierung im Wandel 3 Europäischer Rat, 23. und 24. 3. 2000 in Lissabon – Schlussfolgerungen des Vorsitzes. 4 Ein berühmtes Beispiel ist die Nutzung von privaten Computern im Rahmen des SETI@Home-Projekts (Berkley) zur Suche nach Radiosignalen von Außerirdischen. Ferner: Folding@home-Projekt (Stanford) zur Berechnung der Proteinfaltung oder das Cancer Research Project (Oxford) zur Untersuchung von Proteinen, die im Verdacht ste- hen, Auslöser für Krebs zu sein. 5 Pöschl, Sicherung grund- und menschenrechtlicher Standards gegenüber neuen Gefährdungen durch private und ausländische Akteure, VVDStRL 74 (2015) 405 (420).
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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