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Austrian Law Journal, Band 2/2017
Seite - 140 -
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ISSN: 2409-6911 (CC-BY) 3.0 license DOI: 10.25364/1.4:2017.2.10 www.austrian-law-journal.at Fundstelle: Eisenberger, Digitalisierung und Selbstbestimmung, ALJ 2/2017, 140–149 (http://alj.uni-graz.at/ index.php/alj/ article/view/112). Digitalisierung und Selbstbestimmung Iris Eisenberger,* Universität für Bodenkultur Wien Kurztext: Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis von Digitalisierung und Recht. Am Beispiel der Blockchain-Technologie wird aufgezeigt, wie neue Formen und Räume der Selbstbestimmung geschaffen werden können. In distribuierten Systemen ist die Tendenz erkennbar, dass sich die rechtliche hin zu einer technologischen Steuerung verlagert. Wenn Funktionen, die für gewöhn- lich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber wahrnimmt, auf andere Systeme übergehen, führt dies zu Herausforderungen für rechtsstaatliche Demokratien. Fundamentale Fragen von Kontrolle und Machtbeschränkung iZm Digitalisierung stehen im Fokus. Der Beitrag plädiert schließlich für „legal foresight“-Forschung im Bereich neuer Technologien. Schlagworte: Blockchain-Technologie; distribuierte Systeme; dezentralisierte Systeme; zentrali- sierte Systeme; natürliche Person; juristische Person; elektronische Person; Verantwortung und Zurechnung; Demokratie. I. Einleitung1 Seit Jahrzehnten ist in den Rechtswissenschaften davon die Rede, dass durch Digitalisierung Selbstbestimmung verloren gehe.2 Die Antithese, nämlich dass Digitalisierung neue Formen und Räume der Selbstbestimmung eröffnet, ließe sich ebenso begründet aufstellen. Die Frage, wie selbst- oder fremdbestimmt wir sind, adressiert das Kernproblem der Digitalisierung mE jedoch nicht. Digitalisierung führt dazu, dass Funktionen, die in rechtsstaatlichen Demokratien für ge- wöhnlich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber und das Recht übernehmen,3 zunehmend * Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, MSc (LSE) ist Universitätsprofessorin und Leiterin des Instituts für Rechtswissen- schaften der Universität für Bodenkultur Wien. 1 Für zahlreiche wertvolle Diskussionen danke ich Tina Ehrke-Rabel, Elisabeth Hödl und Konrad Lachmayer. Für die Unterstützung bei der Recherche und Ergänzung des Fußnotenapparats danke ich Franziska Bereuter, Sophie Schmidt und Lisa Schranz. 2 Siehe Helbing et al, Digitale Demokratie statt Datendiktatur, in Könneker (Hrsg), Unsere digitale Zukunft (2017) 3; Spiecker, Steuerung im Datenschutzrecht – Ein Recht auf Vergessen wider Vollzugsdefizite und Typisierung? Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaften 2014, 28; Thiesse, Die Wahrneh- mung von RFID als Risiko für die informationelle Selbstbestimmung, in Fleisch/Mattern (Hrsg), Das Internet der Dinge (2005) 363. 3 Vgl I. Eisenberger, Zwischen Rechtswissenschaften und Life Sciences (in Druck); Zur Konfliktkanalisierungsfunk- tion des Rechts im Bereich von Risikotechnologien siehe Stelzer, Sicherheit durch Recht oder Rechtssicherheit? FORUM 1993, 56; Zur Steuerungsfunktion des Rechts siehe Mayntz, Soziale Dynamik und politische Steuerung: Theoretische und methodische Überlegungen (1997); Zur Funktion des Rechts als Ordnungs- und Friedenstif- ter siehe nur Kelsen, Reine Rechtslehre2 (1960) 38 f.
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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