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Austrian Law Journal, Band 2/2017
Seite - 158 -
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Seite - 158 - in Austrian Law Journal, Band 2/2017

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ALJ 2/2017 Der digitalisierte Steuerpflichtige 158 automatisiert erlassene Bescheid die vom Steuerpflichtigen übermittelten Daten ohne Abwei- chungen übernimmt (sog „erklärungskonforme Veranlagung“). Nur dann, wenn von den übermit- telten Daten abgewichen werden soll, dann verpflichtet bereits das einfache Recht zur Wahrung des Parteiengehörs, wenngleich der Schutz gegen Verstöße ein relativ geringer ist, weil Verstöße im Rechtsmittelverfahren saniert werden können.44 Im Anwendungsbereich des Unionsrechts gilt dies jedenfalls auch nach dem aus den Rechtstraditionen der Mitgliedstaaten abgeleiteten Recht auf gute Verwaltung.45 Einer automatischen Bescheidausfertigung in Abweichung von den durch den Abgabepflichtigen übermittelten Daten dürfte – ohne entsprechend gesetzliche Ausgestaltung – aber auch das Grundrecht auf Datenschutz entgegenstehen: Nach Art 22 Abs 1 DSG-VO hat die betroffene Per- son das Recht, nicht einer auf einer ausschließlich automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Diese Beschränkung steht unter Gesetzesvorbehalt und dürfte durchbrochen werden, wenn sie gesetzlich vorgesehen ist und die entsprechenden Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der Partei enthalten (Art 22 Abs 2 lit b DSG-VO). § 114 Abs 4 BAO wäre dafür jedenfalls keine hinreichende Grundlage. Außerdem könnten auch im Fall bereits erlassener Bescheide die zugrunde gelegten Daten einer Datenverarbeitung unterworfen werden, um die Auswahl von Betriebsprüfungsfällen effizient auf Risikofälle zu konzentrieren. Dass dies in Österreich bereits geschieht, deutet ein Hinweis auf der Homepage des BMF an. Unter dem Stichwort „Predictive Analytics Competence Center (PACC)“ findet sich folgende Aussage: „Das PACC soll eine risikoorientierte Einsatzlenkung ausgehend von einer nach neuesten wissen- schaftlichen Methoden durchgeführten Risikobeurteilung der Abgabenprozesse und damit ver- bundenen Vorhersagen der erforderlichen Kontroll- und Prüfungsmaßnahmen verantworten und durch eine ganzheitliche Evaluierung der Ergebnisse dieser Maßnahmen auch zu deren Opti- mierung beitragen. Mit mathematisch-statistischen Analysemethoden soll die Trefferquote bei der Fallauswahl in der Betrugsbekämpfung in den nächsten Jahren erhöht werden. Das Ziel der Nutzung von Big Data-Informationen sind datengetriebene Entscheidungen. Daher werden innovative und kreative Analysemethoden erforderlich, wie zB Datamining, Predictive Analytics, Simulationen und Szenarienforschung [...].“ Wie Predictive Analytics in der österreichischen Finanzverwaltung funktioniert, erläutert Setnicka46 im Detail. Bei diesen Analysen kann es sich durchaus um sog „Profiling“ handeln. Darunter versteht die DSG-VO „jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirt- 44 Ehrke-Rabel in Doralt/Ruppe (Hrsg), Steuerrecht II14 (2014) Tz 1304. 45 Dazu Gunacker-Slawitsch, Das Grundrecht auf eine „gute Verwaltung“ im Abgabenverfahren (Teil 2), ÖStZ 2015, 301. 46 Predictive Analytics in der österreichischen Finanzverwaltung, in Mayr/Pinzger (Hrsg), INFORMATIK 2016: Lector Notes in Informatics (LNI), Gesellschaft für Informatik (2016) 629.
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Austrian Law Journal Band 2/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
108
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
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