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ISSN: 2409-6911
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Fundstelle: Kirchmair, Das „Geburtshaus Hitlers“ in Braunau am Inn – eine unendliche Geschichte?
ALJ 2018, 66–88 (http://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/123).
Das „Geburtshaus Hitlers“ in Braunau am Inn –
eine unendliche Geschichte?
Eine kritische Analyse der Legalenteignung aufgrund von Symbolik
Lando Kirchmair,* Universität Salzburg
Kurztext: Das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau am Inn ist seit geraumer Zeit Gegenstand
gesamtgesellschaftlicher Diskussion in Ă–sterreich und darĂĽber hinaus. Dieser Beitrag beleuchtet
das Vorgehen um das Haus aus österreichisch-verfassungsrechtlicher Perspektive. Am 13. 1. 2017
wurde die vormalige EigentĂĽmerin des Hauses per Gesetz enteignet. Dies wurde vom VfGH in
der Entscheidung VfSlg 20.186/2017 als verfassungskonform bestätigt. Damit wurde das Haus
vom Politikum zum Gegenstand verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung.
Der vorliegende Beitrag analysiert die problematische Definition des öffentlichen Interesses an
dem Objekt, welche schwieriger vorzunehmen ist als es zunächst den Anschein hat. Das Problem
besteht darin, dass das konkrete öffentliche Interesse an dem Haus weniger an dem Objekt als
an dessen Wahrnehmung orientiert ist. Die Umkehrung der negativen Symbolik sowie die Ver-
hinderung des Missbrauchs des „Hitler Hauses“ als Pilgerstätte liegen im öffentliche Interesse.
Erst wenn das öffentliche Interesse derart konkretisiert ist, können die Schwierigkeiten in der
Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Legalenteignung klar bezeichnet werden. Ein Ziel des
Beitrages ist es auch, die Einmaligkeit der Enteignung basierend auf Symbolik und die damit zu-
sammenhängenden Schwierigkeiten aufzuzeigen.
Der Beitrag verharrt allerdings nicht in einer Rekapitulation und Bewertung der Geschehnisse.
Gerade der schwierig zu erreichende Enteignungszweck, das öffentliche Interesse an der
„dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen
Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus“ in Verbindung
mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers, zwingen dazu weitere Ăśberlegungen ĂĽber die zukĂĽnftige
Nutzung des Hauses anzustellen. Das Gebot der Rückübereignung droht – bei Verfehlen des
Enteignungszweckes – zum Verhängnis zu werden und die tatsächlich größte Aufgabe steht
erst bevor: die Deutungshoheit ĂĽber das Haus muss wiedererlangt werden, um Missbrauch zu
verhindern und kritische Reflexion zu ermöglichen.
* Mag. iur. Mag. iur.rer.oec. Dr. iur. Lando Kirchmair ist Universitätsassistent (Postdoc) am Fachbereich Öffentli-
ches Recht, Völker- und Europarecht der Universität Salzburg sowie Lecturer am Institut für Öffentliches Recht
und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr München. Für anregende Diskussionen und wertvolle Hinweise
zum vorliegenden Beitrag bin ich András Jakab, Benjamin Kneihs, Stephan Lindner, Theo Öhlinger, Donald Riznik,
Michael Thaler, Ewald Wiederin, dem anonymen Gutachten, den TeilnehmerInnen des Forschungs-Jour-Fixe des
Fachbereichs Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, sowie des Völkerrechts Jour Fixe an der Universität
Salzburg am 12. 12. 2017 und am 16. 1. 2018 äußerst dankbar. Ebenso danke ich Andreas Maislinger für wichtige
Hinweise sowie die Einladung in die Mittwochskonferenz des Ă–sterreichischen Auslandsdienstes, welche einen
spannenden Austausch zum Thema mit zukĂĽnftigen Gedenk-, Sozial- und FriedensdienerInnen, das sind junge
ÖsterreicherInnen, die sich auf ihren Zivilersatzdienst bzw Freiwilliges Sozialjahr vorbereiten, ermöglichte. Fehler
sowie die zum Ausdruck gebrachte Meinung verbleiben selbstverständlich allein in meiner Verantwortung.
DOI:10.25364/01.5:2018.2.1
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Buch Austrian Law Journal, Band 2/2018"
Austrian Law Journal
Band 2/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2018
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 94
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal