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ALJ 2018 Das âGeburtshaus Hitlersâ in Braunau am Inn 68
lichen Fall genau bedeuten wĂŒrde. Wann wird der Enteignungszweck nicht entsprechend verfolgt
und wann wird er verfehlt (III.B.)?
Der Beitrag will erlÀutern, inwiefern die von einer Expertenkommission geforderte tiefgreifende
architektonische Umgestaltungen ausreicht, um eine RĂŒckĂŒbereignung zu verhindern oder ob
auch die Art und Weise der Verwendung des Hauses eine Rolle spielt, um den Zweck, die Umkeh-
rung der negativen Symbolik sowie die Verhinderung des Missbrauchs des âHitler Hausesâ als
PilgerstĂ€tte, zu erfĂŒllen.
II. Was ist passiert?
A. Die Vorgeschichte
Das BĂŒrgerhaus mit der Adresse Salzburger Vorstadt 15 in 5280 Braunau am Inn stammt aus
dem 17. Jhd. 1889 war im Erdgeschoss eine GaststĂ€tte und Brauerei. Das war damals wohl fĂŒr die
meisten vor Ort das erwĂ€hnenswerteste ĂŒber diese Liegenschaft. Retrospektiv ist das anders.
Adolf Hitler wurde am 20. 4. 1889 in eben diesem Haus geboren und verbrachte die ersten sechs
Wochen seines Lebens darin.7 Trotz dieser kurzen Zeitspanne wurde das Haus von Hitlers Privat-
sekretÀr Martin Bormann gekauft, ehe es nach dem Krieg 1954 von der Familie P. wiedererstan-
den wurde.8 Bis vor Kurzem war Frau P., als Erbin der Gastwirte, die das Haus 1912 gekauft hat-
ten, EigentĂŒmerin dieser Liegenschaft. 1972 wurde das Haus sodann vom Bundesministerium fĂŒr
Inneres angemietet und war seitdem eine VolksbĂŒcherei, eine Schule und eine Behindertenwerk-
statt, betrieben durch die Lebenshilfe Oberösterreich, welche erst 2011 wieder ausziehen muss-
te, da jegliche Renovierungsarbeiten des baufĂ€lligen Hauses von der EigentĂŒmerin abgelehnt
wurden.9 Am 11. 10. 1993 wurde das Haus als Teil âdes Ensembles âSalzburger Vorstadtâ in Braunau
am Innâ per Bescheid unter Denkmalschutz gestellt.10 Um einen Missbrauch des Hauses durch
7 Siehe H. Sandner, Hitler, das Itinerar: Aufenthaltsorte und Reisen von 1889 bis 1945 I3 (2017) 43â49. Entgegen der
vorherrschenden Meinung, dass Adolf Hitler die ersten drei Jahre seines Lebens in diesem Haus verbrachte, er-
lÀutert Sandner, dass es nur sechs Wochen waren. Er wurde um 18:30 Uhr spÀter getauft auf Adolfus Hitler im
âGasthof der Familie Franz und Helen Dafner (âZum Hirschenâ, spĂ€ter âP.â, einstmals Brauerei âScheibenwangâ) in der
Vorstadt 219 (ab 1890 Salzburger Vorstadt 15) im 2. OG (Fenster ganz rechts)â geboren. Bereits am Dienstag, den
4. 6. 1889 zog die Familie Hitler innerhalb Braunaus in das âHörlhausâ in der Altstadt Nr. 16 und am Montag, den
1. 9. 1890 in das âBotenhausâ in die Linzer StraĂe um. Am 1. 8. 1892 zog die Familie schlieĂlich aus Braunau am
Inn weg nach Passau âin eine Wohnung am Neumarkt 449 (heutige TheresienstraĂe 23)â.
8 Siehe VfSlg 20.186/2017 Rz 5 (Auskunft der BeschwerdefĂŒhrerin).
9 Vgl fĂŒr eine knappe geschichtliche Darstellung Diening, âBraunau streitet um Hitlers Geburtshausâ, tagesspie-
gel.de vom 24. 4. 2013, abrufbar unter http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/unter-denkmalschutz-braunau-
streitet-um-hitlers-geburts- haus/8099786.html; vgl ebenso http://braunau-history.at/w/index.php?title=Geburts-
haus; bzw Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburtshaus Adolf Hitlers, Abschlussbericht (Ok-
tober 2016). Zu dieser Kommission heiĂt es in den ErlĂ€utRV 1250 BlgNR 25. GP ĂŒber die Enteignung: âDie vorma-
lige Bundesministerin fĂŒr Inneres, Maga. Johanna Mikl-Leitner hatte im Juli 2015 eine interdisziplinĂ€re Kommission zum
verantwortungsvollen Umgang mit NS-KultstĂ€tten â mit besonderem Blick auf das Haus in der Salzburger Vorstadt 15,
Braunau am Inn â eingesetzt, um unter Einbeziehung aller relevanten Wissenschaftsfelder eine gesamtheitliche Sicht zu
erlangen. In die Kommission wurden als Experten Zeithistoriker, Juristen, Politikwissenschaftler und Praktiker berufen,
um sowohl die rechtlichen, historischen als auch sicherheitspolitischen Fragen zum Umgang der Republik Ăsterreich
mit NS-KultstĂ€tten allgemein und mit dem Geburtshaus Hitlers im Speziellen zu erörtern.â
10 Siehe dazu den Auszug aus dem Bescheid: âDas Bundesdenkmalamt hat entschieden: Spruch â Es wird gemÀà § 3
Abs.1 des Bundegesetzes vom 25. September 1923, BGBL.Nr.533/23 (Denkmalschutz), in der Fassung der Bundesgesetze
BGBL.Nr. 92/1959, 167/1978 und 473/1990, festgestellt, daĂ die Erhaltung des Ensembles "Salzburger Vorstadt" in
Braunau am Inn, ger.- und pol. Bezirk Braunau am Inn Oberösterreich, bestehend aus folgenden GebÀuden, im Sinne
des § 1 Abs.1 des zitierten Gesetzes als Einheit im öffentlichen Interesse gelegen ist: [âŠ] Wien, am 11. Oktober 1993. Der
PrĂ€sident: Sailerâ, abrufbar unter http://braunau-history.at/w/index.php?title=Geburtshaus#Salzburger_Vorstadt_
unter_Denkmalschutz.
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Austrian Law Journal
Band 2/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2018
- Autor
- Karl-Franzens-UniversitÀt Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 94
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal