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ALJ 2018 Das „Geburtshaus Hitlers“ in Braunau am Inn 88
Eine Ignoranz der aktuell noch präsenten Zuschreibung, mit welcher das Haus mit der Person
Hitlers verbunden wird, wird durch Untätigkeit weder geändert werden können, noch wäre dies
besonders ruhmreich für Österreich. Die geforderte Dekonstruktion und Entmystifizierung wird
vermutlich nur durch eine entsprechende Nutzung des Hauses erfolgreich sein können. Einzig ein
aktiver Umgang mit dem Haus scheint dazu geeignet zu sein, die Zuschreibung zu ändern.
Schlussendlich muss die Deutungshoheit über das Haus wiedererlangt werden, um Missbrauch
abzuwehren und kritische Reflexion zu ermöglichen. Dementsprechend ist die Enteignung nur
der erste Schritt, um die aus Art 9 StV Wien und § 3 VerbotsG geforderte, sowie der ständigen
Rechtsprechung des VfGH zu entnehmende „kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus“118
in Verbindung mit dem Haus in der Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn zu bewerkstelligen.
Die tatsächliche Aufgabe steht noch bevor.
nicht entgegenstehen, sodass auch eine vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler von den vorste-
henden Erwägungen mitumfasst ist.“ Stellt die Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburts-
haus Adolf Hitlers klar, dass „eine leere Fläche anstelle eines Gebäudes […] nicht im Sinne des Enteignungszweckes wä-
re.“ Clemens Jabloner und Oliver Rathkolb bekräftigten dies nochmals stellvertretend für die Kommission: Ein Ab-
riss komme einer „Verleugnung der NS-Geschichte in Österreich gleich“, siehe dazu „Abriss von Hitlers Geburtshaus
würde Verleugnung gleichkommen“, DiePresse.com vom 18. 10. 2016, abrufbar unter http://diepresse.com/
home/zeitgeschichte/5103718/Abriss-von-Hitlers-Geburtshaus-kaeme-Verleugnung-gleich.
118 VfSlg 20.186/2017 Rz 28 mwN auf VfSlg 12.646/1991; 18.405/2008.
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Austrian Law Journal
Band 2/2018
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2018
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Herausgeber
- Brigitta Lurger
- Elisabeth Staudegger
- Stefan Storr
- Ort
- Graz
- Datum
- 2018
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 94
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal