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Austrian Law Journal, Volume 2/2018
Page - 88 -
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Page - 88 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2018

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ALJ 2018 Das „Geburtshaus Hitlers“ in Braunau am Inn 88 Eine Ignoranz der aktuell noch präsenten Zuschreibung, mit welcher das Haus mit der Person Hitlers verbunden wird, wird durch Untätigkeit weder geändert werden können, noch wäre dies besonders ruhmreich für Österreich. Die geforderte Dekonstruktion und Entmystifizierung wird vermutlich nur durch eine entsprechende Nutzung des Hauses erfolgreich sein können. Einzig ein aktiver Umgang mit dem Haus scheint dazu geeignet zu sein, die Zuschreibung zu ändern. Schlussendlich muss die Deutungshoheit über das Haus wiedererlangt werden, um Missbrauch abzuwehren und kritische Reflexion zu ermöglichen. Dementsprechend ist die Enteignung nur der erste Schritt, um die aus Art 9 StV Wien und § 3 VerbotsG geforderte, sowie der ständigen Rechtsprechung des VfGH zu entnehmende „kompromisslose Ablehnung des Nationalsozialismus“118 in Verbindung mit dem Haus in der Salzburger Vorstadt 15 in Braunau am Inn zu bewerkstelligen. Die tatsächliche Aufgabe steht noch bevor. nicht entgegenstehen, sodass auch eine vollständige Beseitigung des Geburtshauses von Adolf Hitler von den vorste- henden Erwägungen mitumfasst ist.“ Stellt die Kommission zum historisch korrekten Umgang mit dem Geburts- haus Adolf Hitlers klar, dass „eine leere Fläche anstelle eines Gebäudes […] nicht im Sinne des Enteignungszweckes wä- re.“ Clemens Jabloner und Oliver Rathkolb bekräftigten dies nochmals stellvertretend für die Kommission: Ein Ab- riss komme einer „Verleugnung der NS-Geschichte in Österreich gleich“, siehe dazu „Abriss von Hitlers Geburtshaus würde Verleugnung gleichkommen“, DiePresse.com vom 18. 10. 2016, abrufbar unter http://diepresse.com/ home/zeitgeschichte/5103718/Abriss-von-Hitlers-Geburtshaus-kaeme-Verleugnung-gleich. 118 VfSlg 20.186/2017 Rz 28 mwN auf VfSlg 12.646/1991; 18.405/2008.
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Austrian Law Journal Volume 2/2018
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2018
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Editor
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Location
Graz
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
94
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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