Seite - 154 - in Austrian Law Journal, Band 2/2021
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ISSN: 2409-6911
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www.austrian-law-journal.at
DOI: 10.25364/01.8:2021.2.1
Fundstelle: § 871 ABGB, res integra und Redintegration, ALJ 2021, 154 181 (http://alj.uni-
graz.at/index.php/alj/article/view/152).
§ 871 ABGB, res integra und Redintegration
Jakob Kepplinger,* Linz
I. Einleitung
Konstellationen, in denen Personen lediglich wegen eines Irrtums zum Vertragsabschluss
bereit sind, oder eine einseitige Willenserklärung abgeben,1 verlangen dem Gesetzgeber im
Kern zwei korrelierende Wertungsentscheidungen ab: Er hat einerseits zu regeln, welchen
Irrtümern Beachtlichkeit zukommt; andererseits, was eher zu schützen ist: das Interesse des
Irrenden, seine rechtlichen Beziehungen dem tatsächlichen (also irrtumsfreien) Willen
entsprechend zu gestalten, oder das Vertrauen des anderen Teils auf die Gültigkeit des
Geschäfts. Das erste Problem wird in der Jurisprudenz seit alters erörtert. Schon die
* Dr. Jakob Kepplinger ist Universitätsassistent am Institut für Römisches Recht der Johannes Kepler Universität Linz.
Beim Aufsatz handelt es sich um die erweiterte Fassung eines Vortrags, den der Autor am 19.2.2021 im Rahmen des von
Univ.-Prof. Olaf Riss und Univ.-Prof. Christoph Kietaibl organisierten Forschungszirkels Wirtschaftsprivatrecht gehalten hat,
der pandemiebedingt via Zoom stattfand. Der Autor bedankt sich bei den DiskussionsteilnehmerInnen für zahlreiche
wertvolle Hinweise.
1 Vgl § 876 ABGB.
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Austrian Law Journal
Band 2/2021
- Titel
- Austrian Law Journal
- Band
- 2/2021
- Autor
- Karl-Franzens-Universität Graz
- Ort
- Graz
- Datum
- 2021
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- Abmessungen
- 19.1 x 27.5 cm
- Seiten
- 48
- Schlagwörter
- Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
- Kategorien
- Zeitschriften Austrian Law Journal