Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Zeitschriften
Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Band 2/2021
Seite - 159 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 159 - in Austrian Law Journal, Band 2/2021

Bild der Seite - 159 -

Bild der Seite - 159 - in Austrian Law Journal, Band 2/2021

Text der Seite - 159 -

ALJ 2021 Redintegration 159 abgesehen verleiht der Redintegrationslehre schärfere Konturen: Er spricht sich gegen Ansicht aus, wonach die zeitliche Begrenzung dem freien Ermessen des Richters anheimgestellt sei, und lässt Redintegration bis zum Ende der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1487 ABGB zu. Als Regulativ dient die Tatsache, dass mit dem zeitlichen Abstand vom Vertragsabschluss auch der Vertrauensschaden höher werde. Der Kritik, wonach das Modell der §§ 119, 122 BGB nach Österreich übernommen werde, hält zur Auflösung auch eine der anderen Alternativen des § 871 ABGB und das im Gegensatz zum BGB dahingehend zu relativieren ist, dass der Ersatz des Vertrauensschadens auch nach § 122 Abs 2 BGB entfällt, wenn der Anfechtungsgegner den Irrtum erkennen hätte müssen.48 Davon losgelöst befürwortet 49 die Redintegrationsoption jedenfalls bei bei den entgeltlichen Rechtsgeschäften der Redintegrationslehre nicht anschließen zu können, so läßt sich diese jedenfalls bei den unentgeltlichen Rechtsgeschäften methodisch stützt diese These auf die Ausnahme der Beachtlichkeit von Motivirrtümern, aus der er einen verdünnten Vertrauensschutz von Beschenkten Schenker kann sich von der Leistungsverpflichtung befreien, soweit er dem Beschenkten den Vertrauensschaden ersetzt. Der Beschenkte verliert zwar den Vorteil aus dem Rechtsgeschäft, ist aber nicht schlechter gestellt, als wenn die Schenkung niemals erfolgt en 50 und 51 Der OGH bezeichnet Ansicht in 1 Ob 551/9452 der Argumentation beizupflichten ist, im Ergebnis offen, weil der Anfechtungsgegner den Motivirrtum des Schenkers ohnehin veranlasst hatte. D. Zwischenfazit und methodische Bemerkungen zum weiteren Gang der Untersuchung Resümierend ist festzuhalten, dass Redintegrationslehre vom OGH in zwei Entscheidungen begründet verneint wurde. Da der zweite Senat die gegenteilige Ansicht in 2 Ob 248/3253 lediglich äußerte,54 wird die Ablehnung für zweiseitig verpflichtende, wirtschaftlich ausgeglichene Rechtsgeschäfte als einheitliche Rechtsprechung iS von § 502 48 , JBl 1986, 157 FN 69; in FS H. Stoll 135 f mit FN 52. 49 Irrtumsanfechtung 129. 50 In FS Wesener 305 FN mit KERSCHNER 51 In KBB5 (2017) § 901 ABGB Rz 5; anders jedoch nunmehr / in KBB6 § 901 ABGB Rz 5. Bloß referierend bspw in , ABGB4 § 871 Rz 27; in , ABGB4 § 871 Rz 30; in , ABGB-ON1.03 § 871 Rz 55. 52 SZ 67/136 = JBl 1995, 48. 53 Rsp 1932/149. 54 Vgl OGH 2 Ob 602/94 SZ 68/5; 4 Ob 156/17w wbl 2018/28; RIS-Justiz RS0042672.
zurück zum  Buch Austrian Law Journal, Band 2/2021"
Austrian Law Journal Band 2/2021
Titel
Austrian Law Journal
Band
2/2021
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Ort
Graz
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
48
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Austrian Law Journal