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Austrian Law Journal
Austrian Law Journal, Volume 2/2021
Page - 159 -
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Page - 159 - in Austrian Law Journal, Volume 2/2021

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ALJ 2021 Redintegration 159 abgesehen verleiht der Redintegrationslehre schärfere Konturen: Er spricht sich gegen Ansicht aus, wonach die zeitliche Begrenzung dem freien Ermessen des Richters anheimgestellt sei, und lässt Redintegration bis zum Ende der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1487 ABGB zu. Als Regulativ dient die Tatsache, dass mit dem zeitlichen Abstand vom Vertragsabschluss auch der Vertrauensschaden höher werde. Der Kritik, wonach das Modell der §§ 119, 122 BGB nach Österreich übernommen werde, hält zur Auflösung auch eine der anderen Alternativen des § 871 ABGB und das im Gegensatz zum BGB dahingehend zu relativieren ist, dass der Ersatz des Vertrauensschadens auch nach § 122 Abs 2 BGB entfällt, wenn der Anfechtungsgegner den Irrtum erkennen hätte müssen.48 Davon losgelöst befürwortet 49 die Redintegrationsoption jedenfalls bei bei den entgeltlichen Rechtsgeschäften der Redintegrationslehre nicht anschließen zu können, so läßt sich diese jedenfalls bei den unentgeltlichen Rechtsgeschäften methodisch stützt diese These auf die Ausnahme der Beachtlichkeit von Motivirrtümern, aus der er einen verdünnten Vertrauensschutz von Beschenkten Schenker kann sich von der Leistungsverpflichtung befreien, soweit er dem Beschenkten den Vertrauensschaden ersetzt. Der Beschenkte verliert zwar den Vorteil aus dem Rechtsgeschäft, ist aber nicht schlechter gestellt, als wenn die Schenkung niemals erfolgt en 50 und 51 Der OGH bezeichnet Ansicht in 1 Ob 551/9452 der Argumentation beizupflichten ist, im Ergebnis offen, weil der Anfechtungsgegner den Motivirrtum des Schenkers ohnehin veranlasst hatte. D. Zwischenfazit und methodische Bemerkungen zum weiteren Gang der Untersuchung Resümierend ist festzuhalten, dass Redintegrationslehre vom OGH in zwei Entscheidungen begründet verneint wurde. Da der zweite Senat die gegenteilige Ansicht in 2 Ob 248/3253 lediglich äußerte,54 wird die Ablehnung für zweiseitig verpflichtende, wirtschaftlich ausgeglichene Rechtsgeschäfte als einheitliche Rechtsprechung iS von § 502 48 , JBl 1986, 157 FN 69; in FS H. Stoll 135 f mit FN 52. 49 Irrtumsanfechtung 129. 50 In FS Wesener 305 FN mit KERSCHNER 51 In KBB5 (2017) § 901 ABGB Rz 5; anders jedoch nunmehr / in KBB6 § 901 ABGB Rz 5. Bloß referierend bspw in , ABGB4 § 871 Rz 27; in , ABGB4 § 871 Rz 30; in , ABGB-ON1.03 § 871 Rz 55. 52 SZ 67/136 = JBl 1995, 48. 53 Rsp 1932/149. 54 Vgl OGH 2 Ob 602/94 SZ 68/5; 4 Ob 156/17w wbl 2018/28; RIS-Justiz RS0042672.
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Austrian Law Journal Volume 2/2021
Title
Austrian Law Journal
Volume
2/2021
Author
Karl-Franzens-Universität Graz
Location
Graz
Date
2021
Language
German
License
CC BY 4.0
Size
19.1 x 27.5 cm
Pages
48
Keywords
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Categories
Zeitschriften Austrian Law Journal
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