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Austrian Law Journal, Band 3/2017
Seite - 213 -
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Seite - 213 - in Austrian Law Journal, Band 3/2017

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ALJ 3/2017 Ehrke-Rabel/Eisenberger/Hödl/Zechner 213 um ihn bemüht. Dieses Verhalten wird als „Prosuming“207 bezeichnet und stellt das Recht biswei- len vor Herausforderungen. Das Steuerrecht, insb das Umsatzsteuerrecht kann mit dem „Prosuming“ im weitesten Sinn umgehen. Um die gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen, wird nicht auf Rechtsformen abgestellt. Ein Leistungsaustausch und damit ein steuerbarer Vorgang ist auch zwischen Mit- gliedern einer nicht-rechtsfähigen Vereinigung und den einzelnen Mitgliedern möglich, obwohl das einzelne Mitglied in einem gewissen Sinn eine Leistung an sich selbst erbringt: Vorausset- zung für die Annahme eines Leistungsaustausches und damit die steuerrechtliche Anerken- nung der Gemeinschaft als vom Mitglied verschiedene Person ist lediglich, dass die Gemein- schaft als solche nach außen auftritt208 und dass das Mitglied zusätzlich zu seinem Mitglieds- beitrag ein Entgelt für die Leistung der Gemeinschaft entrichtet.209 Unschädlich ist auch, dass die Kunden der Gemeinschaft nur ihre Mitglieder sind. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mitglied der einzige Kunde einer Gemeinschaft ist.210 Das Bitcoin-Netzwerk tritt mit seinen Aktivitäten ohne Zweifel nach außen in Erscheinung, in- dem es die Übertragung von Bitcoin unter NutzerInnen ermöglicht und durch die regelmäßige Generierung von 12,5 BTC immer mehr Bitcoin in Umlauf bringt, welche Bitcoin-NutzerInnen im virtuellen sowie realen Wirtschaftsleben als Zahlungsmittel verwenden können. Ob das Bitcoin-Netzwerk entgeltliche Leistungen an jene NutzerInnen erbringt, die nicht selbst schür- fen (minen), aber Transaktionen über das Netzwerk vornehmen und dafür Transaktionsgebüh- ren entrichten oder auch nicht entrichten, ist im vorliegenden Zusammenhang irrelevant: Eine Personenvereinigung gilt nämlich schon dann als Unternehmerin, wenn sie ausschließlich ge- genüber den GesellschafterInnen bzw Mitgliedern, demnach den Minern, Leistungen erbringt (§ 2 Abs 1 Satz 3 UStG).211 Dies ist beim Mining der Fall: Das Bitcoin-Netzwerk veranstaltet das Mining-Glücksspiel und erbringt damit gegenüber den einzelnen Minern zum Zweck der Erzie- lung von Einnahmen eine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn. Die Gegenleistung des einzelnen Miners sind – wie dargelegt – die Verwendung der jeweiligen Hardware und die indi- viduell aufgewendete Rechenleistung. Die Einnahmen des Netzwerks bestehen in der Gesamt- rechenleistung der Miner. 207 Vom sog „Prosumer“ wird gesprochen, wenn KonsumentIn und ProduzentIn verschwimmen. Erstmalig findet sich dieses Konzept bei Toffler, The Third Wave (1980). Für aktuelle Beiträge siehe Homar/Lee, The Rise of the Pro- sumer: An Introduction into Prosumerism and Participatory Culture, MR-Int 2016, 152; De Rosnay, Peer-to-peer as a design principle for law: distribute the law, Journal of Peer Production 2015, 1; Ritzer, Automating prosumption: The decline of the prosumer and the rise of the prosuming machines, Journal of Consumer Cultures 2015, 407; Blättel-Mink/Hellmann, Prosumer Revisited: Zur Aktualität einer Debatte (2010); Bruns, Blogs, Wikipedia, Second Life and Beyond: From Production to Produsage (2008); Kary, Solaranlage auf dem Dach macht Hausbesitzer zu Unternehmern v 28. 11. 2013, Die Presse 2013/48/06. Zu den Schwierigkeiten sich auflösender rechtlich etablier- ter Kategorien durch neue Technologien siehe I. Eisenberger, Technik der Grundrechte – Grundrechte der Tech- nik, in FS Korinek (2010) 115 (insb 117 f); I. Eisenberger, Innovation im Recht (2016) 15 f. 208 EuGH 27. 1. 2000, C-23/98 Heerma, Rz 18; 18. 10. 2007, C-355/06, Van der Steen, Rz 29; VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0308. 209 EuGH 27. 1. 2000, C-23/98 Heerma, Rz 13; VwGH 11. 12. 1985, 84/13/0110; 3. 7. 2003, 99/15/0190; Ruppe/ Achatz, UStG4 § 2 Rz 24; Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG2 § 2 Rz 20; C. Toifl in Bergmann/Ratka, Handbuch2 Rz 18/8, Rz 18/34 mwN. 210 EuGH 27. 1. 2000, C-23/98 Heerma, Rz 19; VwGH 29. 6. 2016, 2013/15/0308. 211 Ruppe/Achatz, UStG4 § 2 Rz 20; Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG2 § 2 Rz 19; Bürgler in Berger/Bürgler/Kanduth- Kristen/Wakounig, UStG-ON2.07 § 2 Rz 14 mwN.
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Austrian Law Journal Band 3/2017
Titel
Austrian Law Journal
Band
3/2017
Autor
Karl-Franzens-Universität Graz
Herausgeber
Brigitta Lurger
Elisabeth Staudegger
Stefan Storr
Ort
Graz
Datum
2017
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
Abmessungen
19.1 x 27.5 cm
Seiten
66
Schlagwörter
Recht, Gesetz, Rechtswissenschaft, Jurisprudenz
Kategorien
Zeitschriften Austrian Law Journal
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