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Anton Kuh - Biographie
Seite - 73 -
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73 dünkel die Bildung abtu[n]«, läßt in ihm den Wunsch keimen, wenn schon nicht zum inzwischen verpönten Staberl, so doch zur bewährten Disziplinierungsmaßnahme aus Mittelschulmonarchie-Zeiten zu grei- fen: »Hundertmal abschreiben: ›Ich soll als unwissender Bub nicht bestimmen wollen, was mir zu wissen frommt, und mich insbesondere bei vorlauter Anwendung der Phrase »praktisches Leben« davor hüten, in die Fußstapfen der Erwachsenen zu treten, die selbst noch nicht her ausbekommen haben, a) was das praktische Leben, b) was fürs Leben praktisch und c) was der Sinn von »Leben« und »praktisch« ist!‹ Denn dieser Punkt läßt mich bedrückend ahnen, daß es den Mittelschülern weder auf das Gymnasium noch auf die Realschulen, sondern auf die Organisation zu Gymnasiasten und Realschülern ankommt.«140 Prinzipiell und kategorisch auch Kuhs Plädoyer dafür, die Generation, die sich schreibend an der Verherrlichung des großen Schlachtens be- teiligt hatte, die Plakatträger und Apologeten der alten Zeit, mit lebens- langer Quarantäne zu belegen. Im Wissen darum, daß »unsere bomben- sichere Kultur von 1914 einer Okkasionsauslage nicht unähnlich war, deren Grafflwerk der leiseste Stoß über den Haufen wirft; daß der Mensch ein Kannibale ist trotz Luftschiffahrt und Betonbau«,141 ruft er zu einem radikalen Schnitt auf. Auf seiner »Proskriptionsliste« finden sich unter den Propagatoren eines »deutschzentralistischen Großöster- reich« neben einem Moriz Benedikt, dem Herausgeber der »Neuen Freien Presse«, »alle die Herren, die mit der Aufgabe betraut sind, Bene- dikts Welt mit Farben zu beleben, das heißt, unter dem Strich ästhetisch fortzusetzen, […] die Autoren und Erhalter eines Staatsfeuilletonismus. Sie sind feudal, nobel, träumerisch und aus Brünn. Ihre philosophische Januschke überreicht: »1. Volle Koalitionsfreiheit in den Ober klassen. Den Mittelschülern soll es gestattet sein, nach den Bestimmungen des Vereins- gesetzes nichtpolitische Vereine zu bilden. Es ist daher zunächst die Auf- hebung aller Paragraphen der Mittelschul-Disziplinarvorschriften zu ver- fügen. 2. In den Mittelschulen sind Schulgemeinden zu bilden. In Orten, wo sich mehrere Mittelschulen befinden, werden diese zu Zentralschüler- ausschüssen zusammengeschlossen. 3. Volle Gewissensfreiheit. Kein Mit- telschüler soll fürderhin wegen seiner politischen oder religiösen Über- zeugung in seinem Schulfortgang behindert werden. Der Zwang zur Teilnahme an religiösen Übungen hat an allen Mittelschulen aufzuhören. 4.  Durchführung einer Schulreform. Der Lehrplan der Mittelschulen soll so umgestaltet werden, daß die Absolventen den Anforderungen des prak- tischen Lebens besser entsprechen. 5. Insbesondere ist der Lehrplan der letzten Klassen sofort noch vor Wiederaufnahme des Unterrichtes entspre- chend den rein praktischen Forderungen der Zeit provisorisch zu ändern.«
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Anton Kuh Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Anton Kuh
Untertitel
Biographie
Autor
Walter Schübler
Verlag
Wallstein Verlag
Ort
Göttingen
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8353-3189-1
Abmessungen
13.8 x 22.2 cm
Seiten
576
Kategorie
Biographien
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