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Anton Kuh - Biographie
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211 Anton Kuh  – wieder zum Gaudium des Publikums  – sein Schlußwort. Er bleibt dabei: »Herr Kraus hat heute durch seinen Vertreter, Dr. Sa- mek, hier erklärt, daß er mit dem Ausdruck in der ›Fackel‹ Cowboy nicht mich gemeint hatte. Bitte, dann sind wir quitt, er hat unter Cowboy nicht mich verstanden, ich habe unter Vortragsaffe nicht Karl Kraus gemeint […]. Die objektive Erkennbarkeit des Karl Kraus als ›Vor- tragsaffe‹ [und damit der Tatbestand der ›Delikterfüllung‹] liegt nicht vor  – so wahr ich ihn faktisch damit gemeint habe.«7 Kuh macht mildernde Umstände geltend: »Wenn man hier den An- walt des Herrn Kraus hört, möchte man glauben, da lebe fern im Wald irgendein heiliger Eremit, ein mimosenhaftes, weltfernes Wesen, und der wird nun plötzlich von einem bösen Menschen mit ›Vortragsaffe‹ beschimpft. Wie ist es nun in Wirklichkeit? Der Herr Hofrat hier, der doch als österreichischer Bezirksrichter gewiß vor Augen hat, welche Vorstellung man in den letzten zwei Jahrzehnten mit dem Namen Karl Kraus verband, wird wissen, worin der größte Teil der satirischen Tätig- keit des Herrn Klägers seit jeher besteht. Er schmäht seine Gegner, schwingt über ihnen ohne Bedenken die Schimpfwortkeule, so wie er ja auch mich einmal mit Namensnennung ein ›Tinterl‹, einen ›Schwach- kopf‹  – da ich doch bekanntlich ein Schwachkopf bin  – und so weiter genannt hat. Er konnte sich das alles in dem Bewußtsein leisten, daß ihn keiner klagen, daß niemand solche Dinge juristisch nehmen wird. Wenn aber jetzt ein anderer kommt, der diesem Wort: ›Herr Kuh ist ein Schwachkopf‹ nicht etwa erwidert: ›Herr Kraus ist ein Aff‹, sondern gemäß dem vorliegenden Tatbestand: ›Herr X ist ein Aff‹  – mit der Möglichkeit, daß unter diesem X Kraus gemeint sei  –, dann wird er zu Gericht rennen. Was er mit dieser doppelten Buchführung bezweckt, hat er ja in dem Schriftsatz zu einer anderen gegen mich erhobenen Anklage ausgesprochen, wo er sagte, er habe geklagt, da ich ihm ›keine zu einer literarischen Befassung taugliche Person zu sein scheine‹.8 Es kam ihm also darauf an, mit derselben göttlichen Souveränität, mit der er dies bereits ein anderes Mal getan hat, dereinst einmal in einem der verwickelten Nebensätze seiner Zeitschrift sagen zu können: ›Herr Kuh, den ich gerichtlich habe abstrafen lassen  …‹ Ich finde, daß diese Heranziehung der Judikatur zu dem Zwecke, um Herrn Krausens satiri- scher Doppelbuchhaltung, wonach ein und dasselbe, wenn er es tut, Literaturgeschichte ist, und wenn ein anderer es ihm tut, ein Gerichts- delikt darstellt, gleichsam einen Amtsstempel beizubringen  – daß diese Praxis einen offenbaren frivolen Mißbrauch der Gerichtsbarkeit bedeu- tet. Ich bitte Sie nun, und das ist der Milderungsgrund, den ich namhaft mache, Herrn Kraus diese juristische Amtsstampiglie, die ihm für jenes
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Anton Kuh Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Anton Kuh
Untertitel
Biographie
Autor
Walter Schübler
Verlag
Wallstein Verlag
Ort
Göttingen
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8353-3189-1
Abmessungen
13.8 x 22.2 cm
Seiten
576
Kategorie
Biographien
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