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Anton KuhÂ
– wieder zum Gaudium des PublikumsÂ
– sein Schlußwort.
Er bleibt dabei: »Herr Kraus hat heute durch seinen Vertreter, Dr. Sa-
mek, hier erklärt, daß er mit dem Ausdruck in der ›Fackel‹ Cowboy nicht
mich gemeint hatte. Bitte, dann sind wir quitt, er hat unter Cowboy
nicht mich verstanden, ich habe unter Vortragsaffe nicht Karl Kraus
gemeint […]. Die objektive Erkennbarkeit des Karl Kraus als ›Vor-
tragsaffe‹ [und damit der Tatbestand der ›Delikterfüllung‹] liegt nicht
vor – so wahr ich ihn faktisch damit gemeint habe.«7
Kuh macht mildernde Umstände geltend: »Wenn man hier den An-
walt des Herrn Kraus hört, möchte man glauben, da lebe fern im Wald
irgendein heiliger Eremit, ein mimosenhaftes, weltfernes Wesen, und
der wird nun plötzlich von einem bösen Menschen mit ›Vortragsaffe‹
beschimpft. Wie ist es nun in Wirklichkeit? Der Herr Hofrat hier, der
doch als österreichischer Bezirksrichter gewiß vor Augen hat, welche
Vorstellung man in den letzten zwei Jahrzehnten mit dem Namen Karl
Kraus verband, wird wissen, worin der größte Teil der satirischen Tätig-
keit des Herrn Klägers seit jeher besteht. Er schmäht seine Gegner,
schwingt ĂĽber ihnen ohne Bedenken die Schimpfwortkeule, so wie er ja
auch mich einmal mit Namensnennung ein ›Tinterl‹, einen ›Schwach-
kopf‹ – da ich doch bekanntlich ein Schwachkopf bin – und so weiter
genannt hat. Er konnte sich das alles in dem BewuĂźtsein leisten, daĂź ihn
keiner klagen, daĂź niemand solche Dinge juristisch nehmen wird. Wenn
aber jetzt ein anderer kommt, der diesem Wort: ›Herr Kuh ist ein
Schwachkopf‹ nicht etwa erwidert: ›Herr Kraus ist ein Aff‹, sondern
gemäß dem vorliegenden Tatbestand: ›Herr X ist ein Aff‹ – mit der
Möglichkeit, daĂź unter diesem X Kraus gemeint seiÂ
–, dann wird er zu
Gericht rennen. Was er mit dieser doppelten BuchfĂĽhrung bezweckt,
hat er ja in dem Schriftsatz zu einer anderen gegen mich erhobenen
Anklage ausgesprochen, wo er sagte, er habe geklagt, da ich ihm ›keine
zu einer literarischen Befassung taugliche Person zu sein scheine‹.8 Es
kam ihm also darauf an, mit derselben göttlichen Souveränität, mit der
er dies bereits ein anderes Mal getan hat, dereinst einmal in einem der
verwickelten Nebensätze seiner Zeitschrift sagen zu können: ›Herr
Kuh, den ich gerichtlich habe abstrafen lassen …‹ Ich finde, daß diese
Heranziehung der Judikatur zu dem Zwecke, um Herrn Krausens satiri-
scher Doppelbuchhaltung, wonach ein und dasselbe, wenn er es tut,
Literaturgeschichte ist, und wenn ein anderer es ihm tut, ein Gerichts-
delikt darstellt, gleichsam einen Amtsstempel beizubringenÂ
– daß diese
Praxis einen offenbaren frivolen MiĂźbrauch der Gerichtsbarkeit bedeu-
tet. Ich bitte Sie nun, und das ist der Milderungsgrund, den ich namhaft
mache, Herrn Kraus diese juristische Amtsstampiglie, die ihm fĂĽr jenes
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Anton Kuh
Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Anton Kuh
- Subtitle
- Biographie
- Author
- Walter SchĂĽbler
- Publisher
- Wallstein Verlag
- Location
- Göttingen
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8353-3189-1
- Size
- 13.8 x 22.2 cm
- Pages
- 576
- Category
- Biographien