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Anton Kuh - Biographie
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219 »offensichtlich leichte Erregbarkeit und seine Veranlagung überhaupt sowie seine Unbescholtenheit« berücksichtigt. Kuh beruft punkto Nichtigkeit, Schuld und Strafe. Kraus beruft gegen das seiner Auffassung nach zu geringe Strafmaß. Das Landesgericht für Strafsachen Wien bestätigt nach der Berufungsverhandlung am 30. Juni 1927 das erstrichterliche Urteil in fast allen Punkten, nur die Strafe wird auf 150 Schilling (im Nichteinbringungsfall drei Tage Arrest) verringert. Das Berufungsgericht ist, ähnlich wie das Erstgericht, der Ansicht, daß die beleidigende Absicht des Vortrags gegeben war. Die inkriminierten Äußerungen des Beschuldigten seien »weit über den Rahmen einer zulässigen Kritik hinausgegangen«. Kuh macht sich einen Spaß daraus, diverse Zeitungen à la Kraus »berichtigen«, sprich in der Prozeßberichterstattung unterlaufene Schlei- ßigkeiten richtigstellen zu lassen. Besonders penibel und pedantisch, auf Punkt und Beistrich die »Arbeiter-Zeitung«, Kraus’ langjährige publi- zistische Verbündete: »Es ist unwahr, daß ich ›am 25. November 1925 einen Vortrag gegen Karl Kraus hielt‹; wahr ist vielmehr, daß ich diesen Vortrag am 25. Oktober 1925 hielt; es ist unwahr, daß aus meinem da- maligen Vortrag der Satz angeklagt war: ›Von Kraus datiert nicht die Geburt des Ethos, er beruht auf dem Gesetz des Asses‹; wahr ist viel- mehr, daß der Satz inkriminiert war: ›Das nenne ich die Geburt des Ethos aus dem Geiste des Ases‹; es ist unwahr, daß ich ›den Tempel- diener der Heimatsgemeinde des Karl Kraus als Sachverständigen über die Bedeutung dieses jüdischen Dialektwortes vorzuladen beantragte‹; wahr ist, daß ich den Tempeldiener der Heimatsgemeinde des Karl Kraus als Sachverständigen dafür vorzuladen beantragte, daß Herrn Karl Kraus die Bedeutung jenes jüdischen Dialektwortes vollkommen be- kannt sein müsse.«22  – Kommentar der »Arbeiter-Zeitung«: »Eine Be- richtigung, von der man wohl sagen könnte, ein Mißbrauch des Preß- gesetzes aus dem Geiste des Asses.«23 Das gerichtliche Nachspiel der »Affe-Zarathustras«-Rede ist damit längst nicht beendet, es zieht sich bis in den Dezember 1932. Samek versucht bis zum Januar 1929 mit x Gesuchen um Forderungs- und Fahrnisexekution, den offenen Betrag von inzwischen 538 Schilling 29 Groschen einzutreiben.24 Kuh entzieht sich der Geltendmachung dieses Betrags gegenüber Drittschuldnern wie der Konzertdirektion Georg Kugel oder der Konzertdirektion Gutmann, den Veranstaltern seiner Wiener Vorträge, durch getürkte Honorarabrechnungen und fingierte Akontozahlungen. Mageres Ergebnis der ersten Phase dieses Katz-und-Maus-Spiels: Hugo Knepler von der Konzertagentur Gut- mann überweist den Samek zu Recht allzu niedrig erscheinenden Rein-
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Anton Kuh Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Titel
Anton Kuh
Untertitel
Biographie
Autor
Walter Schübler
Verlag
Wallstein Verlag
Ort
Göttingen
Datum
2018
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8353-3189-1
Abmessungen
13.8 x 22.2 cm
Seiten
576
Kategorie
Biographien
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