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»offensichtlich leichte Erregbarkeit und seine Veranlagung überhaupt
sowie seine Unbescholtenheit« berücksichtigt.
Kuh beruft punkto Nichtigkeit, Schuld und Strafe. Kraus beruft gegen
das seiner Auffassung nach zu geringe Strafmaß. Das Landesgericht für
Strafsachen Wien bestätigt nach der Berufungsverhandlung am 30. Juni
1927 das erstrichterliche Urteil in fast allen Punkten, nur die Strafe wird
auf 150 Schilling (im Nichteinbringungsfall drei Tage Arrest) verringert.
Das Berufungsgericht ist, ähnlich wie das Erstgericht, der Ansicht, daß
die beleidigende Absicht des Vortrags gegeben war. Die inkriminierten
Äußerungen des Beschuldigten seien »weit über den Rahmen einer
zulässigen Kritik hinausgegangen«.
Kuh macht sich einen Spaß daraus, diverse Zeitungen à la Kraus
»berichtigen«, sprich in der Prozeßberichterstattung unterlaufene Schlei-
ßigkeiten richtigstellen zu lassen. Besonders penibel und pedantisch, auf
Punkt und Beistrich die »Arbeiter-Zeitung«, Kraus’ langjährige publi-
zistische Verbündete: »Es ist unwahr, daß ich ›am 25. November 1925
einen Vortrag gegen Karl Kraus hielt‹; wahr ist vielmehr, daß ich diesen
Vortrag am 25. Oktober 1925 hielt; es ist unwahr, daß aus meinem da-
maligen Vortrag der Satz angeklagt war: ›Von Kraus datiert nicht die
Geburt des Ethos, er beruht auf dem Gesetz des Asses‹; wahr ist viel-
mehr, daß der Satz inkriminiert war: ›Das nenne ich die Geburt des
Ethos aus dem Geiste des Ases‹; es ist unwahr, daß ich ›den Tempel-
diener der Heimatsgemeinde des Karl Kraus als Sachverständigen über
die Bedeutung dieses jüdischen Dialektwortes vorzuladen beantragte‹;
wahr ist, daß ich den Tempeldiener der Heimatsgemeinde des Karl
Kraus als Sachverständigen dafür vorzuladen beantragte, daß Herrn Karl
Kraus die Bedeutung jenes jüdischen Dialektwortes vollkommen be-
kannt sein müsse.«22 – Kommentar der »Arbeiter-Zeitung«: »Eine Be-
richtigung, von der man wohl sagen könnte, ein Mißbrauch des Preß-
gesetzes aus dem Geiste des Asses.«23
Das gerichtliche Nachspiel der »Affe-Zarathustras«-Rede ist damit
längst nicht beendet, es zieht sich bis in den Dezember 1932. Samek
versucht bis zum Januar 1929 mit x Gesuchen um Forderungs- und
Fahrnisexekution, den offenen Betrag von inzwischen 538 Schilling
29 Groschen einzutreiben.24 Kuh entzieht sich der Geltendmachung
dieses Betrags gegenüber Drittschuldnern wie der Konzertdirektion
Georg Kugel oder der Konzertdirektion Gutmann, den Veranstaltern
seiner Wiener Vorträge, durch getürkte Honorarabrechnungen und
fingierte Akontozahlungen. Mageres Ergebnis der ersten Phase dieses
Katz-und-Maus-Spiels: Hugo Knepler von der Konzertagentur Gut-
mann überweist den Samek zu Recht allzu niedrig erscheinenden Rein-
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Anton Kuh
Biographie
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Anton Kuh
- Subtitle
- Biographie
- Author
- Walter Schübler
- Publisher
- Wallstein Verlag
- Location
- Göttingen
- Date
- 2018
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8353-3189-1
- Size
- 13.8 x 22.2 cm
- Pages
- 576
- Category
- Biographien