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1317.3
Wie kommunizieren Verkehrsteilnehmer?
7.3.4 Gesichtsausdruck und Augenkontakt
Im Innerortsverkehr spielt der Blickkontakt zwischen Autofahrern, aber auch zwischen
Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Radfahrern) eine wesentliche
Rolle. Ein Fußgänger, der eine Straße ohne Querungshilfe überqueren will, versichert sich
mittels Blickkontakt zum Autofahrer, dass er gesehen wird. Wird der Blick vom Autofahrer
erwidert, so geht der Fußgänger davon aus, dass er gesehen wird und der Autofahrer Rück-
sicht nimmt [7].
Beim Einscheren aus einer untergeordneten Straße und dichtem Verkehr auf der bevor-
rechtigten Straße vergewissert sich der Einscherende ebenfalls mittels Blickkontakt, dass
er – trotz sehr geringer Zeitlücke – einscheren darf, da der Fahrer auf der bevorrechtigten
Straße seine Geschwindigkeit situationsangepasst reduziert.
Der Blickkontakt ist eine dyadische Kommunikation, d. h., der Blick wird von dem-
jenigen, der angesehen wird, erwidert bzw. nicht erwidert. Wendet der Angesehene seinen
Blick ab, so gibt er zu verstehen, dass er den anderen „nicht gesehen“ hat, also auf sein
Zeichen und die Verhandlung nicht eingehen will. Bezüglich der Auswirkungen dieser
Strategie auf autonome Fahrzeuge ist zu unterscheiden zwischen autonomen Fahrzeugen,
bei denen der Fahrersitz besetzt oder unbesetzt ist.
Ist der Sitz des Fahrers besetzt, so gibt es zwei Möglichkeiten:
3. Der „Fahrer“, d. h. die Person auf dem Fahrersitz, ist mit Tätigkeiten im Innenraum
befasst und folglich kommt kein Blickkontakt zustande. In diesem Fall kann der
andere Verkehrsteilnehmer nicht davon ausgehen, dass sein Verhandlungsangebot
angenommen wird, und wird sich entsprechend verhalten.
4. Der Fahrer des autonomen Fahrzeugs betrachtet die Umgebung, weshalb sich die
Blicke der beiden Verkehrsteilnehmer treffen, wenn auch eher zufällig. Hier kann der
Blickkontakt bei dem nicht-autonomen Verkehrsteilnehmer zu einer falschen Ein-
schätzung der Situation und damit zu einem Konflikt führen.
Ist der Fahrersitz nicht besetzt so erhält der andere Verkehrsteilnehmer keine Information,
d. h., die Situation ist wie bei dem Szenario „kein Blickkontakt“.
7.3.5 Gesten und Körperbewegungen
Gesten sind eine weit verbreitete und effektive Art der Verständigung zwischen Verkehrs-
teilnehmern. Viele Zeichen, die durch Gesten dargestellt werden, sind auch allgemein
verständlich und weitgehend eindeutig. So drückt Nicken das Einverständnis mit dem
Ansinnen oder der Bitte des anderen aus. Bewegt ein Fußgänger die Arme seitwärts auf und
ab, so fordert er Fahrzeuge zum Anhalten auf, beispielsweise um eine Unfallstelle abzu-
sichern. Die Handbewegung von oben nach unten (s. Abb. 7.1) wird eingesetzt, um anderen
zu sagen, dass sie langsamer fahren sollen. Eine wischende Handbewegung (s. Abb. 7.2)
Autonomes Fahren
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