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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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Kommunikationsprobleme zwischen autonomen Fahrzeugen und menschlichen Fahrern142 absicht besteht oder nicht. Darüber hinaus gibt es andere Verhaltensweisen, die weniger eindeutig sind: Stehen am Überweg ohne Kreuzungsabsicht (z. B. weil man sich unterhal- ten will) oder zögerliches Verhalten, das keine eindeutige Querungsabsicht erkennen lässt. In all diesen Fällen würde das autonome Fahrzeug aus Sicherheitsgründen anhalten. Die Konsequenzen sind einerseits „unberechtigtes Anhalten“ bzw. die Gefahr, dass beispiels- weise Kinder oder Jugendliche einen neuen Sport entwickeln, Fahrzeuge am Zebrastreifen zum Anhalten zu zwingen. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen und auch die tatsächlichen Verhaltens- weisen zwischen Ländern sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in Italien bis vor einigen Jahren kein Anhaltegebot für Autos am Zebrastreifen galt, ist es jetzt eingeführt worden. Nach Berichten von China-Reisenden ist es nur empfehlenswert, den Zebrastreifen als Fußgängerpulk zu überqueren, weil man als Einzelner keine Chance hat. Fußgänger, die sich mit Handzeichen verständigen, gehen davon aus, dass die Hand- zeichen gesehen werden – sie werden aber in der Regel ohne Beachtung der Verzögerung des Verkehrs die Straße nicht überqueren. 7.8 Kompensationsmöglichkeiten Die mangelnden Fähigkeiten von Fahrrobotern zur informellen Kommunikation in „Ver- handlungssituationen“ ließen sich im ersten Schritt auf einfache Weise lösen. Durch die eindeutige und sichtbare Kennzeichnung autonomer Fahrzeuge könnte den übrigen Verkehrsteilnehmern die Besonderheit der Fahrzeuge und ihr abweichendes Ver- halten verdeutlicht werden. Dies würde anderen Verkehrsteilnehmern zeigen, dass sie nicht das gewohnte Verhalten erwarten können, und in der Folge auch die Akzeptanz in den oben beschriebenen Beispiel-Situationen erhöhen. Auch Fahrschulfahrzeuge sind ja besonders kenntlich gemacht, um andere Verkehrsteilnehmer zu informieren und um Verständnis für ein entweder sehr regelkonformes oder aber unsicheres Verhalten zu bitten. Für die Kennzeichnung spricht speziell in der Einführungsphase einiges. Wenn – wie in dem Szenario „Valet-Parken“ (s. Kap. 2) vorgesehen – Fahrzeuge ohne Person auf dem Fahrersitz fahren, so kann dies bei den übrigen Verkehrsteilnehmern zu Irritationen führen. „Bewegt sich das Fahrzeug autonom, oder ist es unkontrolliert unterwegs?“ Durch die Kennzeichnung stellt sich diese Frage nicht. Die Kennzeichnung von autonomen Fahr- zeugen kann zudem einen Marketingeffekt haben, der eine schnelle Verbreitung zur Folge hat. So gab es beispielsweise bei der Einführung von ABS Aufkleber für die Heckscheibe mit dem Hinweis „Dieses Fahrzeug hat ABS“, um anzuzeigen, dass der Bremsweg kürzer ist. Technisch gesehen ist das zwar nicht korrekt, da ABS vor allem die Lenkfähigkeit beim Bremsen erhält, aber unter Marketinggesichtspunkten war der Aufkleber ein Erfolg. Es spricht aber auch einiges gegen die spezielle Kennzeichnung von autonomen Fahr- zeugen. Da sie sich, u. a. wegen ihrer eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit, absolut regelkonform verhalten müssen, können sie auch Ziel von unerwünschten Eingriffen von außen sein.
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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