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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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Implementierung eines selbstfahrenden und individuell abrufbaren Personentransportsystems302 und mit dem System vertraut sind. Festgelegt ist auch anhand der drei Stufen „Betrieb“, „Einrichtung“ und „Wartung/Modifikation“, ob die Personen das System lediglich be- treiben, für den Betrieb einrichten oder auch warten und verändern dürfen. Diese Abläufe und Umfänge müssen zunächst vom Hersteller der Fahrzeuge vorge geben sein, da dieser die beste Kenntnis über das System sowie deren Risiken hat. Um eventuelle Besonderheiten der Betriebsumgebung zu berücksichtigen, sollte allerdings der Betreiber des Systems (d. h. nicht der Hersteller, sondern der verantwortliche Beobachter vor Ort oder in Funkverbindung) Änderungen oder Erweiterungen für Systemtest, Wartung und Zertifizierung vornehmen, da hier Sondersituationen am ehesten offenbar werden. Wenn in Zukunft derartige selbstfahrende und individuell abrufbare Transportsysteme weitere Ver- breitung erfahren und damit die Gesetzgeber auch mehr Erfahrung gesammelt haben, sind entsprechende Abläufe und Umfänge für die Zertifizierung von Fahrzeug und Personal wahrscheinlich eher vom Gesetzgeber oder von beauftragten Institutionen zu erstellen. 14.4.7 Systemstart und Betriebsüberwachung Für den eigentlichen Betrieb der Fahrzeuge gibt der Hersteller einen Systemstart mit einer entsprechenden Systemüberprüfung vor. Dabei wird eine Vielzahl von Fahrzeug- und Um- gebungsparametern überprüft, bevor die Freigabe für den eigentlichen Betrieb erfolgt. Der vorgegebene Ablauf stellt einen guten Kompromiss aus Detailgenauigkeit und Hand- habbarkeit dar, sodass vor jedem Betrieb Gewissheit besteht, dass sowohl das Transport- system als auch die Betriebsumgebung den Sicherheits- und Funktionsanforderungen ent- sprechend dem zertifizierten Betrieb genügen. Ebenso sind Wartungsumfänge mit ver- schiedenen Intervallen vorgegeben, die Sicherheit und Funktion langfristig sicherstellen sollen. Für den Betrieb der Fahrzeuge im Falle einer Funküberwachung (d. h. kein Betriebs- personal befindet sich unmittelbar im oder am Fahrzeug) sieht der Hersteller eine redun- dante Kommunikation vor. Dazu werden zwei voneinander unabhängige drahtlose Kom- munikationssysteme, beispielsweise Mobiltelefon- und WLAN-Netz oder zwei unab- hängige Mobiltelefonnetze, implementiert, über die das Betriebspersonal Fahrzeugdaten abrufen, gegebenenfalls einen Nothalt einleiten oder auch mit den Insassen des Fahrzeugs kommunizieren kann. Die genauen Überwachungsumfänge, beispielsweise Position, Ge- schwindigkeit, Fahrtrichtung, Insassen und Türverriegelung oder aber auch die komplette Videoüberwachung der Umgebung, sind individuell festzulegen, jedoch derzeit (Juni 2014) noch nicht genau bestimmt. Bisher wurden die Fahrzeuge an der Stanford Universität nur mit dem Betriebspersonal unmittelbar im oder am Fahrzeug und mit direktem Zugriff auf einen Notfallschalter be- trieben. Aus diesem Grund liegen noch keine erweiterten Erfahrungen zum Betrieb mit Funküberwachung vor. Allerdings ist bereits aus dieser begrenzten Erfahrung die Wahr- scheinlichkeit zu erkennen, dass eine Kollision eher auf einen anderen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, anderes Fahrzeug) zurückzuführen ist als auf das Fahrzeug selbst.
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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