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Implementierung eines selbstfahrenden und individuell abrufbaren
Personentransportsystems302
und mit dem System vertraut sind. Festgelegt ist auch anhand der drei Stufen „Betrieb“,
„Einrichtung“ und „Wartung/Modifikation“, ob die Personen das System lediglich be-
treiben, für den Betrieb einrichten oder auch warten und verändern dürfen.
Diese Abläufe und Umfänge müssen zunächst vom Hersteller der Fahrzeuge vorge
geben
sein, da dieser die beste Kenntnis über das System sowie deren Risiken hat. Um eventuelle
Besonderheiten der Betriebsumgebung zu berücksichtigen, sollte allerdings der Betreiber
des Systems (d. h. nicht der Hersteller, sondern der verantwortliche Beobachter vor Ort
oder in Funkverbindung) Änderungen oder Erweiterungen für Systemtest, Wartung und
Zertifizierung vornehmen, da hier Sondersituationen am ehesten offenbar werden. Wenn in
Zukunft derartige selbstfahrende und individuell abrufbare Transportsysteme weitere Ver-
breitung erfahren und damit die Gesetzgeber auch mehr Erfahrung gesammelt haben, sind
entsprechende Abläufe und Umfänge für die Zertifizierung von Fahrzeug und Personal
wahrscheinlich eher vom Gesetzgeber oder von beauftragten Institutionen zu erstellen.
14.4.7 Systemstart und Betriebsüberwachung
Für den eigentlichen Betrieb der Fahrzeuge gibt der Hersteller einen Systemstart mit einer
entsprechenden Systemüberprüfung vor. Dabei wird eine Vielzahl von Fahrzeug- und Um-
gebungsparametern überprüft, bevor die Freigabe für den eigentlichen Betrieb erfolgt. Der
vorgegebene Ablauf stellt einen guten Kompromiss aus Detailgenauigkeit und Hand-
habbarkeit dar, sodass vor jedem Betrieb Gewissheit besteht, dass sowohl das Transport-
system als auch die Betriebsumgebung den Sicherheits- und Funktionsanforderungen ent-
sprechend dem zertifizierten Betrieb genügen. Ebenso sind Wartungsumfänge mit ver-
schiedenen Intervallen vorgegeben, die Sicherheit und Funktion langfristig sicherstellen
sollen.
Für den Betrieb der Fahrzeuge im Falle einer Funküberwachung (d. h. kein Betriebs-
personal befindet sich unmittelbar im oder am Fahrzeug) sieht der Hersteller eine redun-
dante Kommunikation vor. Dazu werden zwei voneinander unabhängige drahtlose Kom-
munikationssysteme, beispielsweise Mobiltelefon- und WLAN-Netz oder zwei unab-
hängige Mobiltelefonnetze, implementiert, über die das Betriebspersonal Fahrzeugdaten
abrufen, gegebenenfalls einen Nothalt einleiten oder auch mit den Insassen des Fahrzeugs
kommunizieren kann. Die genauen Überwachungsumfänge, beispielsweise Position, Ge-
schwindigkeit, Fahrtrichtung, Insassen und Türverriegelung oder aber auch die komplette
Videoüberwachung der Umgebung, sind individuell festzulegen, jedoch derzeit (Juni 2014)
noch nicht genau bestimmt.
Bisher wurden die Fahrzeuge an der Stanford Universität nur mit dem Betriebspersonal
unmittelbar im oder am Fahrzeug und mit direktem Zugriff auf einen Notfallschalter be-
trieben. Aus diesem Grund liegen noch keine erweiterten Erfahrungen zum Betrieb mit
Funküberwachung vor. Allerdings ist bereits aus dieser begrenzten Erfahrung die Wahr-
scheinlichkeit zu erkennen, dass eine Kollision eher auf einen anderen Verkehrsteilnehmer
(Fußgänger, Radfahrer, anderes Fahrzeug) zurückzuführen ist als auf das Fahrzeug selbst.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung