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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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50123.4 Sichere Zustände in den Use-Cases 1. Das Fahrzeug steht still. Von einem stehenden Fahrzeug geht aktiv keine unmittelbare Gefahr aus (vgl. [6] und [27]). Die Sicherheit für Passagiere und andere Verkehrsteil- nehmer hängt jedoch vom Standort des Fahrzeugs ab: – Fahrstreifen auf einer Autobahn: Aufgrund des Verfügbarkeitsfahrers ist eine manuelle Weiterfahrt mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. Falls eine manuelle Weiter fahrt nicht mehr möglich ist, kann ein stehendes Fahrzeug wie in den Fehler- codes F5 und F6 nach [6] (s. Tab. 23.1) auf einem Fahrstreifen einer Autobahn zu gefährlichen Situationen führen. Einerseits weil das Fahrzeug übersehen oder zu spät gesehen werden könnte, andererseits weil die Passagiere das Fahrzeug eventuell verlassen müssen. Eine weitere Gefährdung kann entstehen, falls das automatisierte Fahrzeug beispielsweise eine Rettungsgasse im Stau blockiert. Ist eine manuelle Fahrt nicht mehr möglich, so obliegt es dem Verfügbarkeitsfahrer, das Fahrzeug entsprechend den geltenden Gesetze abzusichern, z. B. nach §15 StVO [11]. – Seitenstreifen auf einer Autobahn oder Fahrbahnrand einer Autobahn bei fehlendem Seitenstreifen oder Parkplatz, Nothaltebucht oder ähnlicher Standort: Bleibt ein automatisiertes Fahrzeug auf dem Seitenstreifen einer Autobahn, am Fahrbahnrand oder an einem ähnlichen Standort liegen, kann der Verfügbarkeitsfahrer das Fahr- zeug möglicherweise manuell weiterfahren, oder er muss das Fahrzeug entspre- chend den geltenden Gesetze absichern (vgl. Fehlercodes F2, F3 und F4 in [6]). 2. Das Fahrzeug fährt auf einem Fahrstreifen mit den vorgeschriebenen oder aufgrund der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs auch größeren Sicherheitsabständen zu anderen Verkehrsteilnehmern und mindestens mit der minimal vorgeschriebenen Geschwin- digkeit bzw. höchstens mit der maximal erlaubten oder aufgrund der Leistungs- fähigkeit des Fahrzeugs auch maximal möglichen Geschwindigkeit. Das Fahrzeug kennt seine eigene Leistungsfähigkeit und kann daher Systemgrenzen selbstständig er kennen. 3. Das Fahrzeugführungssystem reagiert mit einer Aktion (s. Abschn. 23.5) auf ein Ereignis (s. Abschn. 23.4), um das aktuelle Risiko zu verringern. Dadurch soll ein sicherer Zustand erreicht oder der sichere Zustand erhalten werden – beispielsweise durch eine Übergabe an den Verfügbarkeitsfahrer. 23.4.2 Use-Case 2: Autonomes Valet-Parken In diesem Use-Case ist die Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs nur gering (ca. 30 km/h). Dadurch ist die resultierende Energie, die im Notfall abgebremst werden muss, deutlich geringer als die üblicherweise erlaubten 50 km/h in deutschen Städten. Eine Übergabe an einen Verfügbarkeitsfahrer ist in diesem Use-Case nicht möglich, da das Fahrzeug fahrerlos betrieben werden kann. Die Sicherheit von Passagieren spielt keine Rolle, da das Fahrzeug ohne Passagiere fährt. Die Fahrtroute muss so geplant werden, dass keine Straßen befahren werden, die das Fahrzeug nicht beherrscht, beispielsweise Straßen mit Bahn- übergängen.
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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