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50123.4
Sichere Zustände in den Use-Cases
1. Das Fahrzeug steht still. Von einem stehenden Fahrzeug geht aktiv keine unmittelbare
Gefahr aus (vgl. [6] und [27]). Die Sicherheit für Passagiere und andere Verkehrsteil-
nehmer hängt jedoch vom Standort des Fahrzeugs ab:
– Fahrstreifen auf einer Autobahn: Aufgrund des Verfügbarkeitsfahrers ist eine
manuelle Weiterfahrt mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. Falls eine manuelle
Weiter
fahrt nicht mehr möglich ist, kann ein stehendes Fahrzeug wie in den Fehler-
codes F5 und F6 nach [6] (s. Tab. 23.1) auf einem Fahrstreifen einer Autobahn zu
gefährlichen Situationen führen. Einerseits weil das Fahrzeug übersehen oder zu spät
gesehen werden könnte, andererseits weil die Passagiere das Fahrzeug eventuell
verlassen müssen. Eine weitere Gefährdung kann entstehen, falls das automatisierte
Fahrzeug beispielsweise eine Rettungsgasse im Stau blockiert. Ist eine manuelle
Fahrt nicht mehr möglich, so obliegt es dem Verfügbarkeitsfahrer, das Fahrzeug
entsprechend den geltenden Gesetze abzusichern, z. B. nach §15 StVO [11].
– Seitenstreifen auf einer Autobahn oder Fahrbahnrand einer Autobahn bei fehlendem
Seitenstreifen oder Parkplatz, Nothaltebucht oder ähnlicher Standort: Bleibt ein
automatisiertes Fahrzeug auf dem Seitenstreifen einer Autobahn, am Fahrbahnrand
oder an einem ähnlichen Standort liegen, kann der Verfügbarkeitsfahrer das Fahr-
zeug möglicherweise manuell weiterfahren, oder er muss das Fahrzeug entspre-
chend den geltenden Gesetze absichern (vgl. Fehlercodes F2, F3 und F4 in [6]).
2. Das Fahrzeug fährt auf einem Fahrstreifen mit den vorgeschriebenen oder aufgrund
der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs auch größeren Sicherheitsabständen zu anderen
Verkehrsteilnehmern und mindestens mit der minimal vorgeschriebenen Geschwin-
digkeit bzw. höchstens mit der maximal erlaubten oder aufgrund der Leistungs-
fähigkeit des Fahrzeugs auch maximal möglichen Geschwindigkeit. Das Fahrzeug
kennt seine eigene Leistungsfähigkeit und kann daher Systemgrenzen selbstständig
er kennen.
3. Das Fahrzeugführungssystem reagiert mit einer Aktion (s. Abschn. 23.5) auf ein
Ereignis (s. Abschn. 23.4), um das aktuelle Risiko zu verringern. Dadurch soll ein
sicherer Zustand erreicht oder der sichere Zustand erhalten werden – beispielsweise
durch eine Übergabe an den Verfügbarkeitsfahrer.
23.4.2 Use-Case 2: Autonomes Valet-Parken
In diesem Use-Case ist die Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs nur gering (ca. 30 km/h).
Dadurch ist die resultierende Energie, die im Notfall abgebremst werden muss, deutlich
geringer als die üblicherweise erlaubten 50 km/h in deutschen Städten. Eine Übergabe
an einen Verfügbarkeitsfahrer ist in diesem Use-Case nicht möglich, da das Fahrzeug
fahrerlos betrieben werden kann. Die Sicherheit von Passagieren spielt keine Rolle, da das
Fahrzeug ohne Passagiere fährt. Die Fahrtroute muss so geplant werden, dass keine Straßen
befahren werden, die das Fahrzeug nicht beherrscht, beispielsweise Straßen mit Bahn-
übergängen.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung