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Bisherige Arbeiten und Vorüberlegungen
physischer Barrieren um; es existieren soweit ersichtlich sehr wenige Ausnahmen1, die
dann aber den Ausschluss resultierender Gefahren nahezu lückenlos über ein Sicherheits-
konzept mit einigem Aufwand verfolgen (vgl. [2]).
Dass ein Wirken autonomer Fahrzeuge im öffentlichen Raum des Straßenverkehrs neu-
artig ist, lässt sich aus rechtlicher Sicht – wie nachfolgend der Versuch unternommen wird
– aufzeigen, um deutlich zu machen, dass die gesellschaftliche Akzeptanz einer derart
tiefgreifenden Veränderung sich tatsächlich einstellen muss (s. Kap. 30), bevor sie in die
Anpassung entsprechender Vorschriften einfließen kann.
25.2 Bisherige Arbeiten und Vorüberlegungen
Soweit erkennbar, wurde erstmals anlässlich eines Arbeitstreffens im Oktober 2002 durch
Homann [1] die Frage nach gesellschaftlicher Akzeptanz von Fahrerassistenzsystemen mit
maschineller Wahrnehmung bearbeitet. Die Inhalte dieser Arbeit lassen sich auf die vor-
liegende Fragestellung autonomer Fahrzeuge übertragen. Es bleibt lediglich festzuhalten,
dass die bereits damals für „Fahrerassistenzsysteme neuer Generation“ diskutierte ge-
sellschaftliche Akzeptanz bislang nicht als „Problem“ im Bewusstsein der Bevölkerung
verankert ist, obwohl die seinerzeit diskutierten Systeme inzwischen längst marktverfügbar
geworden und hinreichend verbreitet sein dürften, um ein existentes Problem – soweit
überhaupt eines besteht – erkennbar werden zu lassen. Dies ist voraussichtlich darauf zu-
rückzuführen, dass bislang spektakuläre negative Effekte durch solche Systeme (wie bei-
spielsweise im Fall von Notbremsassistenz denkbar) nicht verzeichnet werden. Ein Grund
hierfür könnte sein, dass die Systeme tatsächlich (nahezu) fehlerfrei arbeiten. Ein differen-
zierter Erklärungsansatz wird aber sein, dass entsprechende Eingriffe in die Fahrzeugfüh-
rung nur ausgesprochen kurzfristig und in sehr unfallnahen Situationen erfolgen. So wird
technisch eine Auslegung möglich, die ausschließlich dann eingreift, wenn die Auswertung
der Umfelderkennung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ergibt, dass ein Eingriff tatsäch-
lich erforderlich ist – negative Effekte werden so auf ein Minimum begrenzt. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass der Fahrer weiterhin in der Pflicht bleibt, alle erforderlichen Steue-
rungshandlungen selbst auszuführen. Dadurch steht der Fahrer potenziell in allen Fällen
der Nichtauslösung als umfassende Rückfallebene zur Verfügung. Es ergibt sich somit die
untergeordnete Bedeutung solcher Funktionen nicht nur in Bezug auf den zeitlichen Anteil
am gesamten Steuerungsgeschehen eines Fahrzeuges, sondern auch hinsichtlich der von
ihnen zu erwartenden Zuverlässigkeit. Solche Funktionen können deshalb nur sehr ein-
geschränkt im Zusammenhang mit eigenständiger bzw. autonomer Fahrzeugsteuerung
h erangezogen werden: Die untergeordnete Bedeutung und ein gegebenenfalls geringes
1 Projekt RUBIN zur Automatisierung der U-Bahn-Linien U2 und U3 in Nürnberg: Vorübergehend
erfolgte der Mischbetrieb von automatisierten und konventionell gesteuerten Zügen auf einer
Teilstrecke Rathenauplatz – Rothenburger Straße. Zudem weist das Konzept entlang der Bahn-
steige keine physische Trennung, sondern ein sensorbasiertes Bahnsteigsicherungssystem auf.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung