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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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Grundlegende und spezielle Rechtsfragen für autonome Fahrzeuge548 Kraftfahrzeugverkehrs zu tragen, die sie selbst schaffen, lässt sich dies nicht auf Fußgänger oder Radfahrer übertragen [3]. Fußgänger und Radfahrer haben gleichwohl mit 557 und 354 Getöteten und 30.807 sowie 71.066 der Verletzten insgesamt (für 2013) [5] einen er- heblichen Anteil am gesamten Straßenverkehrsunfallgeschehen in Deutschland. Gleichwohl erscheint es wahrscheinlich, dass in weiten Teilen der Gesellschaft Konsens dahingehend bestehen dürfte, Konsequenzen des Straßenverkehrs angesichts der Be- deutung für die Mobilität der Gesellschaft zu akzeptieren. Wagt man das gedankliche Ex- periment, weitreichende Einschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zum Zwecke einer Verbesserung der Verkehrssicherheit in Erwägung zu ziehen, hieße dies zugleich, einige weitere gesellschaftliche Belange außer Acht zu lassen: Unmittelbar wirksame (radikale) Änderungen gingen offensichtlich mit einer erheblichen Einschränkung individueller (motorisierter) Mobilität einher und im Übrigen auch (aber nicht nur) der allgemeinen Handlungsfreiheit (grundrechtlich geschützt über Art. 2 Abs. 1 GG). Weil ein solcher An- satz extrem wäre, ist seine Verhältnismäßigkeit infrage gestellt: Entsprechende, geeignete Maßnahmen bei einer Fahrleistung auf Straßen von insgesamt 724 Milliarden Kilometern (in 2013, für Deutschland) [5] zu identifizieren, die nicht in einschneidenden Konsequen- zen für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, Berufsausübung, öffentliche Daseins- vorsorge und vieles andere mehr münden, erscheinen kaum denkbar. Eine Mehrheitsfähig- keit für Einschränkungen im Bereich des Kraftfahrzeugverkehrs ist vor diesem Hintergrund unwahrscheinlich. Der derzeit praktizierte Ansatz einer kontinuierlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit erweist sich darum – wie die bislang insgesamt positive Entwicklung zeigt – als erfolgreich, realistisch und vorzugswürdig. Der oben aus verfassungsrechtlicher Sicht dargestellte Appell, die Verkehrssicherheit stärker zu diskutieren, stellt auch die be- stehende rechtliche Situation des Straßenverkehrs nicht infrage, sondern betont zunächst die Bedeutung der Verkehrssicherheitsarbeit in diesem Zusammenhang. Führt man aber die Ursachensuche für das im Vergleich mit anderen Verkehrsmitteln ungünstige Abschneiden des Straßenverkehrs weiter, lohnt es, auf eine sehr grundlegende Besonderheit von Straßen hinzuweisen: Mit der rechtlichen Einordnung von Straßen als „ ... öffentliche Sachen im Gemeingebrauch …, [die] einer unbeschränkten Öffentlichkeit unmittelbar und ohne besondere Zulassung für eine bestimmungsgemäße Benutzung zur Verfügung stehen …“, mithin die Straße als „Mehrzweckinstitut“ [6], wird treffend eine Eigenschaft hervorgehoben, in der das Verkehrsgeschehen wie wir es heute kennen – und damit auch das resultierende Unfallgeschehen – wurzelt. Straßen stehen als öffentliche Sache im Gemeingebrauch auch keineswegs nur zum Zweck der Ortsveränderung zur Verfügung (sogenannter Verkehr im engeren Sinne), sondern dienen auch dem geschäft- lichen und kommunikativen Verkehr (sogenannter Verkehr im weiteren Sinne) [7]. Es er- gibt sich in letzter Konsequenz dieser Zweckbestimmung der „Straße“ eine Vielfalt im Verkehrsgeschehen, verstanden im Sinne einer Vielfalt der möglichen Verkehrsteilnehmer, Verkehrsabläufe, plötzlicher, unerwarteter Ereignisse sowie Zustände und Entwicklungen zwischen Verkehrsteilnehmern auf Straßen. Eine vergleichbare Vielfalt möglicher Interak- tionen, an denen nahezu die gesamte Bevölkerung in irgendeiner Form teilhat und das mit einem vergleichbaren Verletzungsrisiko verbunden wäre, ist in anderen Lebensbereichen
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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