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Grundlegende und spezielle Rechtsfragen fĂĽr autonome
Fahrzeuge558
henden unbeabsichtigten Schutzgutverletzungen (vgl. [3]), die Unfälle unter maschineller
Fahrzeugsteuerung im StraĂźenverkehr ebenso herbeifĂĽhren, wenn man vom Vorliegen
eines Automatisierungsrisikos ausgeht (s. Abschn. 25.5.1), vor dem Hintergrund des
Grundrechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht anders zu beurteilen als
heutige Risiken im StraĂźenverkehr auch.
Ein Gesichtspunkt sollte aus grundrechtlicher Sicht allerdings besondere BerĂĽcksichti-
gung finden: Soweit sich ergibt, dass die maschinelle Umfelderkennung ausreicht, um
nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer (Fußgänger und Radfahrer) als solche zu erkennen,
wäre ihr Schutz im Rahmen sich ergebender Handlungsvarianten besonders zu berücksich-
tigen (s. Argumentation in Abschn. 25.3).
Das mit dem Begriff der „Dilemma-Situation“ beschriebene Entscheidungsdilemma
zwischen zwei gleichwertigen Rechtsgütern lässt sich indes vor dem Hintergrund des
Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht auflösen: Eine Abwägung mit
dem gleichwertigen und im Fall des Lebens als verfassungsrechtlicher „Höchstwert“ ge-
schütztes [3] Grundrecht anderer Grundrechtsträger hat zu unterbleiben und ist unzulässig.
Aus rechtlicher Sicht kann deshalb – geht man von der Existenz solcher „Dilemma-Situa-
tionen“ in der Realität aus – kein Beitrag im Sinne einer Entscheidung ausgehend vom
heutigem Stand der Grundrechtsdogmatik erfolgen, vielmehr würde eine lösungsbedürfti-
ge, neuartige Frage aufgeworfen. Von Bedeutung wäre darum, die Frage danach zu klären,
ob „Dilemma-Situationen“ tatsächlich in dieser Weise auftreten, also insbesondere, ob die
relevante Ursache ihrer Entstehung tatsächlich auf die maschinelle Steuerungsentschei-
dung zurückzuführen ist und nicht auf ein inhärentes Risiko des „Verkehrssystems Straße“
– beispielsweise aufgrund der dort gefahrenen Geschwindigkeiten in bestimmten Situatio-
nen (s. hierzu bereits Abschn. 25.5.2.3). Sollte sich ergeben, dass „Dilemma-Situationen“
existieren und in maschineller Steuerung ihre relevante Ursache finden, wĂĽrde es sich um
eine Frage handeln, die transparent gemacht und – gesellschaftliche Akzeptanz eines
Automatisierungsrisikos vorausgesetzt – diskutiert werden müsste. Notwendig wäre dann
voraussichtlich die Erstellung eines Kataloges mit anerkannten Entscheidungskriterien fĂĽr
solche Situationen.
Bei alledem wäre zu berücksichtigen, dass die Frage erst durch die Erweiterung der
Einflussmöglichkeit aufkommt (s. Abschn. 25.5.2.1), die in den allermeisten Fällen ohne
„Dilemma“ zu einer Verbesserung gegenüber der heutigen Ausgangssituation führt: Der
naturwissenschaftliche Vergleich des maschinellen Entscheidungsdilemmas mit dem Fah-
rer heute wird voraussichtlich nämlich ergeben, dass diesem in der ansonsten gleichen
Situation – schon aufgrund der zusätzlich zuzugestehenden Schreckzeit (vgl. [14]) – heute
kein Schuldvorwurf gemacht wird. Auch kommt es in „Dilemma-Situationen“ unter-
schiedslos im Fall eines menschlichen Fahrers wie im Fall maschinellen Wirkens letztlich
zu einer Schädigung. Der Grund für die Befassung mit der Frage wäre deshalb auf
die grundsätzlich erfreuliche Entwicklung zurückzuführen, dass derartige Situationen
aufgrund technischer Entwicklung beeinflussbar geworden wären und so regelmäßig die
Rettung konkret gefährdeter Rechtsgüter ermöglicht wird. Dem Gewicht dieses Arguments
wird man sich voraussichtlich nicht verschließen können.
Autonomes Fahren
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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