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Autonomes Fahren - Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
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56525.6 Spezielle Rechtsfragen autonomen Fahrens Wird vor diesem Hintergrund die Einführung autonomen Fahrens berücksichtigt, ist anzunehmen, dass die Interessenlage sich nicht verändert – jedenfalls für den Misch- verkehr von autonomen und fahrergesteuerten Fahrzeugen, der hier zugrunde gelegt wird (s. Kap. 2). Eine Änderung könnte dann eintreten, wenn – aufgrund einer sehr weit- gehenden maschinellen Beherrschung des mit der Regelübertretung einhergehenden maschinellen Steuerungsrisikos – die beschriebene Abwägung ergibt, dass eine Risiko- erhöhung durch die Regelübertretung nicht eintritt. Damit wäre dann aber zugleich die Sinnhaftigkeit der betroffenen Regel als solche infrage gestellt: Die „Übertretung“ der Regel würde sich dann im Zusammenhang mit dem Mischverkehr nicht nachteilig aus- wirken. Denkbar ist allerdings auch, dass autonomes Fahren dazu führt, dass Verkehrsregeln wesentlich detaillierter erforderlich wären und wesentlich weniger flexibel gehandhabt werden könnten (was wiederum die Frage gesellschaftlicher Akzeptanz aufwerfen würde). Für eine solche Einschränkung der bestehenden Situation wäre wiederum zunächst er- forderlich, die technische Steuerungsleistung autonomer Fahrzeuge in einem Leistungs- katalog näher zu beschreiben, sobald sie technisch absehbar wird. Dies würde erlauben, die Konsequenzen auch im Fall von Regelübertretungen wesentlich grundlegender zu erörtern, als dies nach gegenwärtigem Stand noch möglich ist. 25.6 Spezielle Rechtsfragen autonomen Fahrens Hinsichtlich der ordnungsrechtlichen, produkt- und straßenverkehrshaftungsrechtlichen Bewertung vollautomatisierten, fahrerlosen Fahrens kann auf die bereits einleitend gemachten Ausführungen verwiesen werden (s. Abschn. 25.4.2 sowie die Einleitung zu Abschn. 25.5). Zusammenfassend lässt sich hierzu vor allem feststellen, dass insbesondere die ordnungsrechtlichen und straßenverkehrshaftungsrechtlichen Vorschriften (hier vor allem das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrsordnung, Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung) zum Zeitpunkt ihrer Entstehung nur berücksichtigen konnten, was als Stand der Technik im Straßenverkehr bekannt war und als Regelungs- gegenstand einbezogen wurde: Es wird durchgängig im öffentlichen Straßenverkehr von einem Fahrer ausgegangen, der die Fahrzeugsteuerung selbst vornimmt. Dabei ist auch hinsichtlich aller heute marktverfügbaren Systeme zu beobachten, dass sie gerade keine eigenständige Entscheidungsqualität (s. Abschn. 25.4.1) besitzen, sondern voraussetzen, dass der Fahrer mindestens „als Überwacher“ aktiv ist. 25.6.1 Ordnungsrechtliche Bewertung fahrerloser Fahrzeuge Wird die ordnungsrechtliche Bewertung vollautomatisierten Fahrens [10] deshalb noch- mals erweitert auf gänzlich unbemannte Fahrzeuge und Insassen, die nicht in der Lage sind, das Fahrzeug selbst zu führen, ist letztlich festzustellen, dass sich an der bereits bestehen-
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Autonomes Fahren Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Gefördert durch die Daimler und Benz Stiftung
Titel
Autonomes Fahren
Untertitel
Technische, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte
Autoren
Markus Maurer
Christian Gerdes
Barbara Lenz
Hermann Winner
Verlag
Springer Open
Datum
2015
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
78-3-662-45854-9
Abmessungen
16.8 x 24.0 cm
Seiten
756
Kategorie
Technik
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