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Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft - Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
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1. Anerkennung zwischen Widersprüchen 25 von Hochschulqualifikationen für die berufliche Anerkennung. Für die An- erkennung von Abschlüssen mit dem Zweck der Hochschulzulassung sind die Hochschulen zuständig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abschluss bereits im Herkunftsland eine Hochschulzugangsqualifikation darstellt. Bei Bewerbungen aus EU- und EWR-Staaten mit Zulassung zum Studium im Herkunftsland ist die Anerkennung in der Regel direkt möglich. Bei Bewer- ber_innen außerhalb der EU übernehmen die jeweiligen Stellen der Hoch- schule das Anerkennungsverfahren (vgl. Maier et al. 2012, S.  7). Außerhalb von multilateralen oder bilateralen Abkommen ist über die Gleichwertig- keit im Einzelfall zu entscheiden und im Bedarfsfall können auch Ergän- zungsprüfungen verlangt werden (vgl. Kasparovsky und Wadsack-Köchl 2016, S.  53f.). Die Hochschulen entscheiden zudem über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium oder die An- rechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen auf das jeweilige inländische Studium (vgl. Biffl et al. 2016, S.  56). 1.3.2 Berufliche Anerkennung Englmann und Müller (vgl. 2007, S.  34) stellen kritisch fest, dass der Schwer- punkt der völkerrechtlichen Abkommen schon immer auf der akademischen Anerkennung lag. Die Vereinheitlichung von Standards bei der beruflichen Anerkennung hat sich dagegen als schwieriger erwiesen. Wie bereits be- schrieben nimmt das Anerkennungsverfahren bei reglementierten Berufen und nichtreglementierten Berufen eine unterschiedliche Funktion ein und hat verschiedene Rechtsfolgen. Im Unterschied zu den reglementierten Be- rufen sind die Anerkennungsbescheide bei den nichtreglementierten Be- rufen nicht als Voraussetzung für die Berufsausübung notwendig, sondern sollen die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt verbessern (vgl. Maier et al. 2012, S.  11). 1.3.2.1 Reglementierte Berufe Grundlage für die berufliche Anerkennung im Bereich der reglementierten Berufe sind auf europäischer Ebene die Richtlinien der EU, die neben den Mitgliedsstaaten auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gelten. Im Oktober 2007 ist die Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Kraft getreten, wodurch die Funktion der Qualifikation zum zentralen Vergleichs- kriterium wird. Entscheidend ist demnach, ob eine Qualifikation auch im
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Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
Titel
Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
Untertitel
Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
Autor
Birgit Schmidtke
Verlag
transcript Verlag
Ort
Bielefeld
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-4485-6
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
252
Schlagwörter
Qualifikation, Integration, Bildungsberatung, Berufsberatung, Bildung, Bildungsforschung, Bildungssoziologie, Bildungstheorie, Pädagogik
Kategorie
Recht und Politik
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