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1. Anerkennung zwischen Widersprüchen 25
von Hochschulqualifikationen für die berufliche Anerkennung. Für die An-
erkennung von Abschlüssen mit dem Zweck der Hochschulzulassung sind
die Hochschulen zuständig. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abschluss
bereits im Herkunftsland eine Hochschulzugangsqualifikation darstellt. Bei
Bewerbungen aus EU- und EWR-Staaten mit Zulassung zum Studium im
Herkunftsland ist die Anerkennung in der Regel direkt möglich. Bei Bewer-
ber_innen außerhalb der EU übernehmen die jeweiligen Stellen der Hoch-
schule das Anerkennungsverfahren (vgl. Maier et al. 2012, S. 7). Außerhalb
von multilateralen oder bilateralen Abkommen ist über die Gleichwertig-
keit im Einzelfall zu entscheiden und im Bedarfsfall können auch Ergän-
zungsprüfungen verlangt werden (vgl. Kasparovsky und Wadsack-Köchl
2016, S. 53f.). Die Hochschulen entscheiden zudem über die Erfüllung der
Zulassungsvoraussetzungen für ein weiterführendes Studium oder die An-
rechnung von im Ausland erworbenen Studienleistungen auf das jeweilige
inländische Studium (vgl. Biffl et al. 2016, S. 56).
1.3.2 Berufliche Anerkennung
Englmann und Müller (vgl. 2007, S. 34) stellen kritisch fest, dass der Schwer-
punkt der völkerrechtlichen Abkommen schon immer auf der akademischen
Anerkennung lag. Die Vereinheitlichung von Standards bei der beruflichen
Anerkennung hat sich dagegen als schwieriger erwiesen. Wie bereits be-
schrieben nimmt das Anerkennungsverfahren bei reglementierten Berufen
und nichtreglementierten Berufen eine unterschiedliche Funktion ein und
hat verschiedene Rechtsfolgen. Im Unterschied zu den reglementierten Be-
rufen sind die Anerkennungsbescheide bei den nichtreglementierten Be-
rufen nicht als Voraussetzung für die Berufsausübung notwendig, sondern
sollen die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt verbessern (vgl. Maier et al.
2012, S.
11).
1.3.2.1 Reglementierte Berufe
Grundlage für die berufliche Anerkennung im Bereich der reglementierten
Berufe sind auf europäischer Ebene die Richtlinien der EU, die neben den
Mitgliedsstaaten auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
gelten. Im Oktober 2007 ist die Anerkennungsrichtlinie 2005/36/EG in Kraft
getreten, wodurch die Funktion der Qualifikation zum zentralen Vergleichs-
kriterium wird. Entscheidend ist demnach, ob eine Qualifikation auch im
Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Title
- Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
- Subtitle
- Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
- Author
- Birgit Schmidtke
- Publisher
- transcript Verlag
- Location
- Bielefeld
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8394-4485-6
- Size
- 14.8 x 22.5 cm
- Pages
- 252
- Keywords
- Qualifikation, Integration, Bildungsberatung, Berufsberatung, Bildung, Bildungsforschung, Bildungssoziologie, Bildungstheorie, Pädagogik
- Category
- Recht und Politik