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Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft - Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
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Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft26 Herkunftsland zur Berufsausführung berechtigt (vgl. Englmann und Mül- ler 2007, S.  35ff.). Die Richtlinie definiert vier unterschiedliche Systeme zur Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Das sind im Einzelnen die Anzeige grenzüberschreitender Dienstleistungen, die Gleichhaltung von Ausbildungsnachweisen, die Anerkennung von Berufserfahrung sowie die automatische Anerkennung auf Basis harmonisierter Ausbildungserforder- nisse, die vor allem für Gesundheitsberufe relevant ist (vgl. Biffl et al. 2016, S.  57). Die Richtlinie regelt zudem den Ablauf des Anerkennungsverfahrens. Der Bescheid ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständi- gen Unterlagen zu erstellen. Ein negativer Bescheid muss eine Begründung und Informationen über Klagemöglichkeiten enthalten (RL 2005/36/EG). Die Richtlinie legt auch die Gleichstellung für Qualifikationen außerhalb der EU fest, wenn eine dreijährige Berufserfahrung in einem EU-Mitgliedsstaat nachgewiesen werden kann (Art. 3, Abs. 3 RL 2005/36/EG). In Deutschland wird durch das neue Anerkennungsgesetz der Rechts- anspruch auf ein Anerkennungsverfahren über die reglementierten Berufe nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie auch auf Qualifikationen aus Nicht-EU-Ländern erweitert. Entscheidend für die individuelle Prüfung des Antrags auf Anerkennung ist immer die Zulassung zu dem betreffenden Be- ruf im Herkunftsland. Falls hier sogenannte wesentliche Unterschiede fest- gestellt werden, sind zusätzlich die durch Berufserfahrung erworbenen in- formellen Kompetenzen zu berücksichtigen. Sollte dadurch kein Ausgleich möglich sein, besteht bei reglementierten Berufen zudem die Alternative, eine Teilanerkennung auszustellen, die mit individuellen Auflagen versehen wird. Die Erfüllung dieser Auflagen führt zur vollen beruflichen Anerken- nung. Dabei ist hervorzuheben, dass ungenügende Sprachkenntnisse keine Auflagen begründen. Die für die Berufsausübung notwendigen sprachli- chen Kompetenzen dürfen von den Aufnahmeländern geprüft werden, je- doch ist diese Prüfung nicht Gegenstand des Anerkennungsverfahrens. Die Möglichkeit der Teilanerkennung bzw. von Ausgleichsmaßnahmen bei reg- lementierten Berufen leitet sich aus der Zielsetzung der EU-Richtlinie ab, in der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit zu gewährleisten (vgl. Maier et al. 2012, S.  17ff.). Die Berufsanerkennungsrichtlinie wird in Österreich in den Bundes- bzw. Landesgesetzen umgesetzt, die damit verbundenen Erfahrungen sind jedoch vielfältig (vgl. Bichl 2015, S.  2). Die Nostrifizierung als im akademi- schen Bereich bekannteste Form der Anerkennung im Ausland erworbener
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Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
Titel
Bildungs- und Berufsberatung in der Migrationsgesellschaft
Untertitel
Pädagogische Perspektiven auf Beratung zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen
Autor
Birgit Schmidtke
Verlag
transcript Verlag
Ort
Bielefeld
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-4485-6
Abmessungen
14.8 x 22.5 cm
Seiten
252
Schlagwörter
Qualifikation, Integration, Bildungsberatung, Berufsberatung, Bildung, Bildungsforschung, Bildungssoziologie, Bildungstheorie, Pädagogik
Kategorie
Recht und Politik
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