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Nachhaltiges Wirtschaften & Unternehmensmanagement 2
Fallbeispiel 2.2.1: Initiativen für sichere und faire Arbeitsbedingungen in der Beklei-
dungsindustrie
In den 1990er-Jahren wurde Nike immer wieder vorgeworfen, dass die Arbeitsbedingungen, unter denen
Sportartikel und -bekleidung hergestellt wurden, höchst problematisch wären, da sie u.a. mithilfe von
Kinderarbeit in Pakistan und Kambodscha hergestellt wurden (Greenberg und Knight 2004). Nike
vertrat ursprünglich die Position, dass das Unternehmen für die Arbeitsbedingungen in der Zuliefer-
industrie nicht verantwortlich sei. Der Druck der Öffentlichkeit stieg, und Anfang der 2000er-Jahre
änderte Nike seine Position: Das Unternehmen gab zu, dass es hohe Anforderungen an die Qualität
seiner Produkte stellte. Warum nicht auch an die Arbeitsbedingungen? Der Sportartikelhersteller ergriff
daher Maßnahmen, um bei seinen Lieferanten Kinderarbeit zu verhindern, und sorgte durch regel-
mäßige Berichte für Transparenz bei der Herstellung von Nike-Produkten.
Im April 2013 stürzte in Savar, Bangladesch, das achtstöckige Gebäude Rana Plaza ein, welches
mehrere Textilfabriken beherbergte. Dabei kamen über 1.100 Menschen ums Leben, und mehr als 2.400
wurden verletzt, darunter mehrheitlich junge Frauen (Taplin 2014). Die Tragödie sorgte weltweit für
Aufruhr und führte die Arbeitsbedingungen der Textilindustrie vor Augen. Der Bangladesh Accord
(2018) wurde ins Leben gerufen, um sichere Arbeitsbedingungen für die Zukunft zu gewährleisten.
Weitere Initiativen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie einsetzen sind:
Clean Clothes Kampagne (Südwind 2019), Sustainable Apparel Coalition (SAC 2019) und Fair
Wear Foundation (FWF 2019). Eine umfassende Umsetzung dieser Initiativen würde wesentlich zur
Erfüllung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dienen, insbesondere zur Erreichung von
SDG 1 keine Armut, SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen, SDG 8 menschenwürdige Arbeit und Wirt-
schaftswachstum, SDG 10 weniger Ungleichheiten, sowie SDG 12 nachhaltige/r Konsum und Produktion.
2.2.3 Betriebliche Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit steigendem Bewusstsein über Missstände im Umwelt- und Sozialbereich ist auch
das Informationsbedürfnis von unterschiedlichen Stakeholdern, wie Investorinnen und
Investoren, Eigentümerinnen und Eigentümer, Geschäftspartnerinnen und Geschäfts-
partnern sowie von Konsumentinnen und Konsumenten, gestiegen. Unternehmen,
die glaubwürdig über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres
Handelns berichten, pflegen ihr Image – eine gute Voraussetzung für den zukünf-
tigen Geschäftserfolg (IÖW 2008). Dieser Vertrauensaufbau gelingt besonders dann,
wenn die regelmäßige Berichterstattung Änderungen und stetige Weiterentwicklung
dokumentiert. So kann ein Unternehmen überzeugend vermitteln, dass es seiner
gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird.
Ziel der Berichte ist es, transparent Rechenschaft über die Leistungen eines Unter-
nehmens zu legen und darüber zu berichten, welche innovativen und nachhaltigen
Antworten es auf wichtige aktuelle Herausforderungen gefunden hat. Um Qualitäts-
anforderungen an CSR-Berichten zu definieren und die Vergleichbarkeit der Leistungs-
kennzahlen zu Nachhaltigkeitsthemen sicherzustellen, gibt es Richtlinien wie die
AA1000 Prinzipien (AccountAbility 2008) bzw. die GRI-Standards (GRI 2018).
Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
- Titel
- Umwelt- und Bioressourcenmanagement für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung
- Autoren
- Erwin Schmid
- Tobias Pröll
- Verlag
- Springer Spektrum
- Ort
- Wien
- Datum
- 2019
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY-NC 4.0
- ISBN
- 978-3-662-60435-9
- Abmessungen
- 17.3 x 24.6 cm
- Seiten
- 288
- Schlagwörter
- Umweltmanagement, Bioressourcen, Nachhaltigkeit, Sustainability, Universität für Bodenkultur
- Kategorien
- Naturwissenschaften Umwelt und Klima