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WAS BITS UND BÄUME VERBINDET - Digitalisierung nachhaltig gestalten
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///<quote> Auf Ebene der Bundes- länder und Kommunen fehlen weiterhin Gesetzesgrundlagen – dabei liegen viele relevante Datensätze gerade hier. ///</quote> Informa tionen zu erhalten, die staatlichen Stellen vor- liegen. Grundlage für diesen Transparenz gedanken ist, dass in einem Rechtsstaat Regierungshandeln für alle Bürger*innen verlässlich, verstehbar und vor- aussehbar sein muss,4 damit sie in die politische Ent- scheidungsfindung informiert einbezogen werden können. Informationsfreiheit kann Korruption vor- beugen und Politik und Verwaltung stärker zur Re- chenschaft ziehen. Zugleich bedeutet das Offenlegen politischer Prozesse eine Verlagerung des Machtver- hältnisses zugunsten der Zivilgesellschaft, denn zuvor verschlossenes Herrschaftswissen wird zu öf- fentlichem (Gemein-)Wissen. Auskunft geben müs- sen in Deutschland grundsätzlich alle Stellen der öffentlichen Verwaltung, also Kommunal-, Landes- und auch Bundesbehörden, wie Parlamentsverwal- tungen. In Deutschland ist das Informationsfrei- heitsgesetz (IFG) im Grundgesetz verankert und teilt sich aufgrund des Föderalstaatsprinzips in ein bundesweites IFG und sehr unterschiedliche Rege- lungen der Länder: Während Bayern bislang keine Regelung verabschiedet hat, gilt in Hamburg ein Transparenzgesetz zur aktiven Veröffentlichung von Dokumenten. ‹Weg vom Amtsgeheimnis hin zu größtmöglicher Offenheit›,5 heißt es dort. Umweltinformationen wie- derum wird innerhalb der In- formationspflichten ein be- sonderer Wert beigemessen: Für sie gilt in Deutschland das Umweltinformations- gesetz (UIG), wobei der Be- griff ‹Umweltinformationen› breit aufgefasst werden kann bis hin zu Verkehrsinforma- tionen. Zurückgehend auf eine EU-Richtlinie, 6 erlaubt das UIG gegenüber dem IFG weniger Ablehnungsgründe zur Herausgabe von Dokumenten, erfordert etwa bei Betriebsgeheimnissen eine Abwägung mit dem öffentlichen Interesse, und auch der Bundesnachrichtendienst ist – im Gegen- satz zu IFG-Anfragen – auskunftspflichtig. Das UIG ist daher ein mächtiges Instrument für den Umwelt- aktivismus. OPEN DATA ALS INSTRUMENT DEMOKRATISCHER TEILHABE Obwohl wir dank IFG ganze Datensätze anfragen können, werden diese nicht zwangsläufig in nutzba- rer Form herausgegeben. Oft erhalten Anfragende eine (geschlossene) PDF-Datei oder gar Papierakten. Hier kommt der Begriff ‹Open Data› ins Spiel. Open Data – offene Daten – bezeichnet zunächst einmal Daten, die von allen Menschen frei verwen- det, genutzt und verbreitet werden dürfen. Einge- schränkt wird diese ‹Openness› nur durch Pflichten zur Nennung der Quelle und das Prinzip des ‹share-alike›, was meint, die Datennutzung auch im Folgenden nicht zu limitieren. Davon ausgenommen sind – selbstverständlich – persönliche Daten. Sofern solche Daten wiederum in staatlichem Auftrag erho- ben werden, haben alle Bürger*innen nach dem IFG ein Recht darauf, diese Informationen zu erlangen. Innerhalb von Verwaltungen sind ‹Open Data›, spezifisch als offene Regierungs- oder Behördendaten, von Nutzen: Der Austausch untereinander und die Verwaltung der Daten werden erleichtert, und es entsteht zugleich eine Schnittstelle zur Zivilgesell- schaft, zu deren Kompetenzen, Wissen und ehren- amtlichem Engagement. Was heißt Open Data nun konkret? Wichtige Krite- rien sind gemäß der genannten Vorgaben von freier Verwendung und Weiterverbreitung der barriere- und kostenfreie Zugang, eine rechtliche Erlaubnis (offene Lizenz) zur Weiterverarbeitung und ein Datenformat, das dies auch technisch ermöglicht. Das heißt, die Daten müssen zum Beispiel zunächst einmal digi- tal vorliegen, von Mensch und Maschine les- und durchsuchbar und möglichst über eine offene Pro- grammierschnittstelle (sogenannte API) abrufbar sein, die es ermöglicht, sie als ganzen Datensatz her- unterzuladen und so in andere Anwendungen einzu- beziehen. Open-Data-Aktivist*innen haben hierfür einen Prinzipienkatalog7 aufgestellt. Je mehr dieser Anforderungen für einen Datensatz gegeben sind, desto besser können Expert*innen darauf zugreifen, die Daten interpretieren, visuali sieren und kontex- tualisieren. So werden aus Datensätzen Informa- tionen, die wir als Bürger*innen verstehen können; so können neue Anwendungen entstehen. Offene Transportdaten können verwendet werden, um eine Fahrplan-App8 daraus zu entwickeln. Offene Geo- daten sind die Basis für Initiativen wie ‹Mundraub›, eine Plattform zur legalen Wildobsternte.9 Offene Analyse daten zum Trinkwasser können visuali- siert werden und so anschaulich zeigen, ob Grenz- werte wie die Nitratbelastung eingehalten werden, und einen regionalen Vergleich liefern – ein Beispiel hier ist das Projekt ‹Was steckt in meinem Leitungs- wasser?›10 des ehrenamtlichen Code-For- Germany- /// 050 1 1 0 0 1 0
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WAS BITS UND BÄUME VERBINDET Digitalisierung nachhaltig gestalten
Titel
WAS BITS UND BÄUME VERBINDET
Untertitel
Digitalisierung nachhaltig gestalten
Autor
Anja Höfner
Herausgeber
Vivian Frick
Verlag
oekom verlag
Ort
München
Datum
2019
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-SA 3.0
ISBN
978-3-96238-149-3
Abmessungen
21.0 x 29.7 cm
Seiten
152
Schlagwörter
Digitalisierung, Entwicklungszusammenarbeit, Politik, Ressourceneffizienz, Nachhaltigkeitskommunikation
Kategorien
Informatik
Technik
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