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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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der Stunde, um mitunter an Grundrechten und Verfahrensprinzipien zu rüttelten. Ausreichend vorhandene Normen im materiellen Strafrecht Die schon vor der COVID-19-Krise vorhandenen Bestimmungen des mate- riellen Strafrechts schützen einerseits das Individualrechtsgut Leib und Leben (§§75ff Strafgesetzbuch [StGB]4), andererseits das Universalrechtsgut Leben und Gesundheit der Allgemeinheit („Volksgesundheit“) vor Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§§178f StGB).5 Kann über das Individualrechtsgut Gesundheit vom jeweiligen Rechtsgutsträger ver- fügt werden, wodurch der Verursacher einer Gesundheitsschädigung Straf- freiheit erlangt, wenn der Geschädigte sich bewusst der Gesundheitsge- fährdung ausgesetzt hat, ist das Universalrechtsgut „Volksgesundheit“ einer strafbefreienden Disposition seitens des Geschädigten von vornhe- rein entzogen. Körperverletzungsdelikte Die Körperverletzungsdelikte (§§83ff StGB) erfassen neben der Beein- trächtigung eines konkreten Individuums in seiner körperlichen Integrität (Unversehrtheit) gleichermaßen die Gesundheitsschädigung als Beeinträchti- gung des physischen und/oder psychischen Wohlbefindens, welche Krank- heitswert im medizinischen Sinn besitzt.6 Dabei wird die Erheblichkeits- schwelle niedrig angesetzt, reicht doch z.  B. für eine Körperverletzung (§83 Abs.1 StGB) bereits eine nicht allzu große Hautrötung aus, um den Tatbestand zu begründen.7 Eine COVID-19-Infektion überschreitet somit, unabhängig von ihrem konkreten Verlauf, die Tatbestandsschwelle für eine Gesundheitsschädigung. Dauert diese mehr als 24 Tage, ist sie als „schwere Körperverletzung“ (§84 Abs.1 StGB) einzustufen. 2. 2.1 4 Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl.60/1974. 5 Siehe zu diesem Rechtsgut etwa Murschetz in WK2 StGB §§178, 179 Rz 1. 6 Siehe dazu etwa Burgstaller/Fabrizy in WK2 StGB §83 Rz 9ff. 7 Vgl. OGH 11 Os 180/76 = SSt 48/20: linsengroßer Hautdefekt am Grundgelenk des 5. Fingers links und oberflächliche Hautabschürfungen an der linken Augenbraue. Die Verhältnismäßigkeit der Covid-19-Maßnahmen aus strafrechtlicher Sicht 139 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
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