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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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schen herbeizuführen,15 was bei den allgemein zugänglichen Informatio- nen über COVID-19 seit März 2020 gegeben ist, wenn es jemand ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet, selbst infiziert zu sein. Die sub- jektive Einschätzung der genannten Infektion als minder gefährlich spielt hier keine Rolle, weil es nur auf die objektive Anzeige- bzw. Meldepflicht ankommt. Nur wenn jemand die eigene Infektion nicht erkennt, wird der für §178 StGB erforderliche Vorsatz fehlen. Eine fahrlässige Gefährdung mit übertragbaren Krankheiten (§179 StGB) lässt sich wohl nicht in Fällen begründen, in denen jemand davon ausgeht, selbst infektionsfrei zu sein. Hier kann die bloße Verletzung von Ausgangsbe- schränkungen mangels „typischer Gefährdungseignung“ des gesetzten Ver- haltens nicht als ausreichend für die Tatbestandsverwirklichung angesehen werden. Dies ergibt sich aus der Stoßrichtung des genannten Delikts, die Gefährdung von Menschen durch ansteckende Krankheiten zu verhin- dern. Für Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen ist die Sanktionierung nach den verwaltungsstrafrechtlichen Bestimmungen ausreichend.16 Maßnahmen im Bereich des Strafprozessrechts Das Ziel der COVID-19-Krise, Menschen in ihrem täglichen Lebensbereich vor Ansteckung zu schützen, hat zu wesentlichen Veränderungen im Straf- verfahrensrecht geführt, da Verfahren von persönlichen Interaktionen le- ben. Im Folgenden wird auf die im Rahmen von COVID-19-Maßnahmen erleichterte Möglichkeit von Videovernehmungen sowie die faktische Be- schränkung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung eingegangen, mit Blick auf die Beschränkung von Grundrechten. Besuchsbeschränkungen bei der Untersuchungshaft (U-Haft) werden beim Strafvollzug mitbehan- delt. Es soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass es auch Ände- rungen gab, die Rechtsbrecher begünstigten, wie z.  B. die Verlängerung der Fristen zur Erbringung von sanktionsersetzenden Leistungen im Zu- sammenhang mit einer Verfahrenseinstellung (Diversion). Diese werden im vorliegenden Beitrag aus Platzgründen jedoch nicht weiter darge- stellt.17 3. 15 Vgl. Leukauf/Steininger/Tipold, StGB4 §178 Rz 9. 16 Siehe dazu Cohen, JSt 2020, S.204ff. 17 Eingehend zu den weiteren Änderungen in der StPO Birklbauer in Resch, Corona- HB Kap 16 Rz 25ff. Alois Birklbauer 142 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
Recht und Politik
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