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Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
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Die meisten Änderungen im Bereich des Strafprozessrechts sind durch §9 1. COVID-19-JuBG18 ergangen. Dabei erfolgten manche unmittelbar in der StPO und ohne Befristung. Diese können in der Zukunft bei vergleich- bar gehäuften Erkrankungen leichter nutzbar gemacht werden, indem nicht mehr auf entsprechende Sondergesetze gewartet werden muss. §9 1. COVID-19-JuBG räumt der Bundesministerin für Justiz (BMJ) weitge- hende Verordnungsermächtigungen zur Konkretisierung von bestimmten Maßnahmen ein. Erleichterte Ermöglichung von Videovernehmungen Eine zentrale Änderung betrifft die (erleichterte) Vernehmung von Beschul- digten und Zeugen per Video. Diese Möglichkeit wurde als gleichsame Alter- native der „innerstaatlichen Rechtshilfe“ bereits im Jahre 2010 in die Straf- prozessordnung (StPO)19 eingefügt,20 allerdings nur für die U-Haft und be- grenzt auf den Fall, dass der Aufenthaltsort eines Zeugen oder Beschuldig- ten außerhalb des Sprengels der zuständigen Staatsanwaltschaft (StA) oder des zuständigen Gerichts liegt und eine unmittelbare Vernehmung verfah- rensökonomisch nicht zweckmäßiger erscheint. Im Rahmen der COVID-19-Krise wurde diese Möglichkeit nun auf Fälle einer Pandemie ausgedehnt (§174 Abs.1 Satz2 StPO21). Videovernehmungen beim Pflichtver- hör zur U-Haft-Verhängung wurden damit auch dann zulässig, wenn der Be- schuldigte direkt in der Justizanstalt des zuständigen Gerichts angehalten wird. Damit sollen COVID-19-Erkrankungen durch direkten persönlichen Kontakt zwischen Häftlingen, Bediensteten der Justizanstalt und Angehö- rigen von Gericht und StA möglichst verhindert werden. Mit demselben Ziel wurden Videovernehmungen bei Verhandlungen zur U-Haft- Verlängerung ermöglicht (§176 Abs.3 StPO). Da die Möglichkeit für derartige Videovernehmungen nach dem Geset- zeswortlaut auf das Vorliegen einer Pandemie oder eine Verordnung der BMJ zur Verhütung und Bekämpfung anzeigepflichtiger Krankheiten be- schränkt ist, sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Verhält- 3.1 18 Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz – 1. COVID-19-JuBG); BGBl.I 16/2020. Dieses Ge- setz tritt gemäß seinem §12 mit 31.12.2020 außer Kraft. 19 Strafprozeßordnung 1975 (StPO); BGBl.1975/631. 20 BGBl.I 111/2010. 21 BGBl.I 14/2020. Die Verhältnismäßigkeit der Covid-19-Maßnahmen aus strafrechtlicher Sicht 143 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
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