Web-Books
im Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Coronavirus
Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Seite - 146 -
  • Benutzer
  • Version
    • Vollversion
    • Textversion
  • Sprache
    • Deutsch
    • English - Englisch

Seite - 146 - in Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise

Bild der Seite - 146 -

Bild der Seite - 146 - in Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise

Text der Seite - 146 -

tizanstalt aufsucht. Diese Überlegungen zeigen mit Blick auf den Verhält- nismäßigkeitsgrundsatz und Grundrechtsüberlegungen, dass Hauptver- handlungen per Videokonferenz die absolute Ausnahme bleiben müssen und einer Vertagung von Verhandlungen auf Zeiten nach den COVID-19- Beschränkungen der Vorzug zu geben ist, was jedoch mit Blick auf das Be- schleunigungsgebot, das für Haftsachen gilt, problematisch sein kann. Faktische Beschränkung öffentlicher Hauptverhandlungen Art 90 Abs.1 B-VG normiert die Verpflichtung zur Öffentlichkeit von Ver- handlungen in Strafsachen mit dem Vorbehalt, dass Ausnahmen das Gesetz bestimmt. In ähnlicher Weise kennt Art.6 Abs.1 der Europäischen Men- schenrechtskonvention (EMRK)31 den Öffentlichkeitsgrundsatz. Sinn des- sen ist es, sowohl eine (demokratische) Kontrolle der Justiz zu ermögli- chen als auch den Angeklagten vor einer überbordenden Gerichtsbarkeit zu schützen.32 In Umsetzung dieser Verfassungsnormen lässt die StPO Einschränkun- gen der Öffentlichkeit zu, wobei jedoch die Verkündung des Urteils immer öffentlich erfolgen muss (§229 Abs.4 StPO). Für die Verhandlung kann die Öffentlichkeit unter anderem wegen Gefährdung der öffentlichen Ord- nung oder der nationalen Sicherheit ausgeschlossen werden (§229 Abs.1 Z. 1 StPO). Ob das Ansteckungsrisiko bei einer Pandemie darunter zu sub- sumieren ist, bleibt fraglich.33 Und selbst bei einem Ausschluss der Öffent- lichkeit dürfen Richter, StA und Strafverteidiger, auch wenn sie mit dem konkreten Verfahren nichts zu tun haben, niemals ausgeschlossen werden. Zudem dürfen Angeklagte, Opfer und Privatbeteiligte verlangen, dass drei Personen ihres Vertrauens der Zutritt gestattet werde (vgl. §230 Abs.2 StPO). Dadurch soll stets ein Mindestmaß an Kontrolle der Justiz gewähr- leistet bleiben. Nun hat es der Gesetzgeber im Zuge der COVID-19-Gesetze nicht ge- wagt, in den verfassungsrechtlich gewährleisteten Öffentlichkeitsgrundsatz einzugreifen. Selbst wenn verhaftete Angeklagte per Video vernommen werden (vgl. §239 Satz2 StPO), durften Zuhörer der Hauptverhandlung 3.2 31 Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten; BGBl.210/1958. 32 Siehe dazu mit Nachweisen etwa Birklbauer, JSt 2009, S.109; weiters Danek/Mann in WK-StPO §228 Rz 4. 33 Siehe dazu die Beispiele bei Danek/Mann in WK-StPO §229 Rz 2f, welche allge- meine Gesundheitserwägungen nicht zu tragen vermögen. Alois Birklbauer 146 https://doi.org/10.5771/9783748910589, am 02.10.2020, 10:33:08 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
zurück zum  Buch Die Corona-Pandemie - Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise"
Die Corona-Pandemie Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Titel
Die Corona-Pandemie
Untertitel
Ethische, gesellschaftliche und theologische Reflexionen einer Krise
Autoren
Wolfgang Kröll
Johann Platzer
Hans-Walter Ruckenbauer
Herausgeber
Walter Schaupp
Verlag
Nomos Verlagsgesellschaft
Ort
Baden-Baden
Datum
2020
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-1058-9
Abmessungen
15.3 x 22.7 cm
Seiten
448
Schlagwörter
Philosophie, Theologie, Gesellschaft, Gesundheitssystem, Biopolitik, Menschenwürde, Bioethik, Intensivmedizin, Gesundheitsethik, Covid-19, Triage, Ethik, Strafrecht und Grundrechte, Krankenhausseelsorge, Spiritual Care, Pflegeheim, Social Distancing
Kategorien
Coronavirus
Medizin
Recht und Politik
Web-Books
Bibliothek
Datenschutz
Impressum
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Die Corona-Pandemie